Pflegefachkraft-Gehalt: Verdienst nach Tarif, Region und Weiterbildung
Das Pflegefachkraft-Gehalt lässt sich seriös nur mit Blick auf Tarifvertrag, Berufserfahrung, Region und Weiterbildung beantworten. Examinierte Pflegefachkräfte im öffentlichen Dienst starten nach der aktuellen TVöD-P-Tabelle mit 3.510,30 Euro brutto im Monat und erreichen allein über die tariflichen Erfahrungsstufen mehr als 4.300 Euro. Mit einer Fachweiterbildung, Zuschlägen für Schichtdienste oder Leitungsaufgaben steigt der Verdienst deutlich weiter. Dieser Ratgeber ordnet das Gehalt als Pflegefachkraft nach Tarif, Bundesland und Karrierestufe ein, zeigt die aktuelle Entgelttabelle mit Stand und beantwortet die wichtigsten Fragen zu Ausbildungsvergütung, Zuschlägen und Netto-Verdienst.
Die wichtigsten Antworten zum Pflegefachkraft-Gehalt in Kürze:
- Einstieg im TVöD-P in Entgeltgruppe P 7, Stufe 2 (Eingangsstufe): 3.510,30 Euro brutto monatlich – Tabelle gültig vom 01.05.2026 bis 31.03.2027
- Erfahrene Pflegefachkraft ohne Zusatzaufgaben (P 7, Stufe 6): 4.305,40 Euro brutto monatlich
- Mit Fachweiterbildung oder erweiterten Aufgaben (P 8 bis P 10): je nach Stufe gut 4.000 bis 4.700 Euro brutto monatlich
- Regionale Durchschnittswerte: etwa 4.422 Euro in Baden-Württemberg, 4.072 Euro in Berlin (Auswertungen großer Gehaltsdatenbanken)
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste sowie tarifliche Pflege- und Schichtzulagen erhöhen das Grundgehalt spürbar
Was verdient eine Pflegefachkraft? Der Überblick
Wer das Gehalt einer Pflegefachkraft recherchiert, findet je nach Quelle unterschiedliche Zahlen. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, der auf den Meldedaten der Sozialversicherung basiert, nennt für Krankenpflegekräfte in Vollzeit ein unteres Quartil von 4.111 Euro und ein oberes Quartil von 5.116 Euro brutto im Monat. Die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten verdient demnach zwischen diesen beiden Werten.
Gehaltsdatenbanken, die mit Stellenanzeigen und Selbstauskünften arbeiten, kommen auf etwas niedrigere Durchschnitte: rund 3.902 Euro monatlich beziehungsweise 46.824 Euro jährlich bei einer Auswertung, etwa 4.329 Euro monatlich beziehungsweise 51.948 Euro jährlich bei einer anderen. Die Abweichungen erklären sich aus unterschiedlichen Datengrundlagen: Mal fließen Teilzeitkräfte und Quereinsteiger stärker ein, mal dominieren Klinikstellen in Ballungsräumen. Ein zweiter Faktor ist die Trägerlandschaft: Tarifgebundene kommunale Kliniken zahlen in der Regel mehr als kleine private oder nicht tarifgebundene Einrichtungen.
Für eine belastbare Orientierung lohnt daher der Blick auf den wichtigsten Tarifvertrag der Branche. Der TVöD-P, die Pflegetabelle des öffentlichen Dienstes, legt den Verdienst transparent nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe fest. Er gilt unmittelbar bei kommunalen Kliniken und Pflegeeinrichtungen und dient vielen privaten sowie kirchlichen Trägern als Referenz für ihre eigenen Vergütungssysteme.
TVöD-P-Entgelttabelle 2026: Gruppen und Stufen im Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Teil Pflege (TVöD-P), ordnet jede Tätigkeit einer Entgeltgruppe von P 5 bis P 16 zu. Innerhalb einer Gruppe bestimmen sechs Erfahrungsstufen das konkrete Monatsentgelt. In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist dabei die Stufe 2 die Eingangsstufe; eine Stufe 1 gibt es dort nicht. Examinierte Pflegefachkräfte ohne Zusatzaufgaben werden typischerweise in Gruppe P 7 eingruppiert. Gruppe P 8 greift bei besonderen Aufgaben oder Verantwortungsbereichen, Gruppen P 9 und P 10 bei anspruchsvollen Spezialaufgaben, Fachweiterbildungen oder Teilleitungsfunktionen. Die oberen Gruppen bis P 16 sind Leitungs- und Steuerungsebenen vorbehalten, etwa der Pflegedirektion größerer Einheiten.
Seit dem 1. Mai 2026 gilt eine neue Tabelle, die aus der jüngsten Tarifrunde hervorgegangen ist und bis zum 31. März 2027 Bestand hat. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Stufenwerte für die pflegetypischen Karrierewege:
| Karrieresituation | Entgeltgruppe / Stufe | Monatsbrutto |
|---|---|---|
| Pflegehilfstätigkeiten | P 5, Stufe 2 bis 6 | 3.146,33 € bis 3.629,25 € |
| Einstieg als examinierte Pflegefachkraft | P 7, Stufe 2 (Eingangsstufe) | 3.510,30 € |
| Pflegefachkraft nach dem ersten Stufenaufstieg | P 7, Stufe 3 | rund 3.700 € |
| Erfahrene Pflegefachkraft in der Endstufe | P 7, Stufe 6 | 4.305,40 € |
| Mit Fachweiterbildung, etwa Intensiv- und Anästhesiepflege | P 8, Stufe 2 bis 6 | über dem P-7-Niveau – exakte Stufenwerte in der Quelle |
| Obere Leitungs- und Steuerungsebene | P 16, Stufe 2 bis 5 | 5.240,04 € bis 6.645,71 € |
Quelle: TVöD-P-Entgelttabelle auf oeffentlicher-dienst.info, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die vollständige Matrix mit allen Gruppen von P 5 bis P 16 und allen Stufen – einschließlich der Stufenwerte der Gruppe P 8 – stellt die verlinkte Quelle bereit. Die entsprechende Entgelttabelle für Beschäftigte im Pflegedienst des Bundes veröffentlicht tv-oed.de.
Zwei Details der Tabelle sind für die eigene Einordnung wichtig. Erstens: Die Entgeltgruppe beschreibt die Anforderung der Tätigkeit, nicht die Qualifikation der Person. Wer eine Fachweiterbildung abgeschlossen hat, aber auf einer allgemeinen Station ohne entsprechende Aufgaben arbeitet, bleibt in der Regel in P 7. Zweitens: Eine Höhergruppierung beginnt häufig in einer niedrigeren Stufe der neuen Gruppe. Der Sprung von P 7 Stufe 6 nach P 8 kann daher zunächst mit einem ähnlichen oder nur leicht höheren Monatsentgelt einhergehen – der finanzielle Vorteil entfaltet sich über die weiteren Stufenaufstiege, weil die Endstufen höherer Gruppen deutlich über der Endstufe von P 7 liegen.

Gehalt nach Berufserfahrung: vom Einstieg bis zur Endstufe
Die stärkste planbare Gehaltsentwicklung im Tarifsystem läuft über die Erfahrungsstufen. Eine Pflegefachkraft in P 7 startet in Stufe 2, der tariflichen Eingangsstufe – eine Stufe 1 existiert in den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 nicht –, mit 3.510,30 Euro und erreicht in Stufe 6 genau 4.305,40 Euro brutto monatlich: ein Plus von rund 795 Euro allein durch Betriebszugehörigkeit und Berufspraxis, ohne Positionswechsel.
Der Aufstieg erfolgt nach festgelegten Stufenlaufzeiten, also nach anerkannter Berufserfahrung in der jeweiligen Stufe. Je nach Stufe dauert der nächste Schritt zwischen einem und fünf Jahren. In der Praxis bedeutet das: Nach wenigen Jahren liegt das Gehalt einer Pflegefachkraft bereits bei rund 3.700 Euro, in den darüberliegenden Stufen spürbar mehr. Wer durchgehend tariflich beschäftigt ist, erreicht die Endstufe ohne jede Gehaltsverhandlung.
Drei Hebel können die Entwicklung zusätzlich beschleunigen:
- Vorherige Tätigkeit anrechnen lassen: Berufserfahrung aus früheren Pflegestellen kann der Arbeitgeber bei der Einstellung als einschlägig anerkennen und direkt in eine höhere Stufe eingruppieren. Das ist Verhandlungssache und sollte vor Vertragsunterschrift geklärt werden.
- Arbeitgeberwechsel gezielt nutzen: Bei einem Wechsel wird die Stufe neu festgelegt. Wer seine Erfahrung voll anerkennen lässt, springt mitunter mehrere Stufen nach vorn.
- Aufgabenprofil erweitern: Zusatzverantwortung wie Praxisanleitung, Wundmanagement oder Schichtleitung kann eine Höhergruppierung von P 7 nach P 8 begründen – unabhängig von der Erfahrungsstufe.
Die Durchschnittswerte der Gehaltsdatenbanken, etwa die genannten 3.902 Euro monatlich, spiegeln übrigens genau diese Mitte der Berufsbiografien: Sie mischen Berufseinsteiger in Stufe 2 (Eingangsstufe) mit langjährigen Fachkräften in den oberen Stufen und verschiedenen Trägern. Wer wissen will, was er konkret verdienen wird, sollte daher immer die eigene Entgeltgruppe und Stufe im Arbeitsvertrag prüfen statt sich an Durchschnitten zu orientieren.
Gehalt nach Bundesland und Region
Tarifverträge wie der TVöD-P gelten bundesweit einheitlich: Eine Pflegefachkraft in P 7, Stufe 3 verdient in Mecklenburg-Vorpommern dasselbe Tabellenentgelt wie in Bayern. Trotzdem zeigen die Auswertungen großer Gehaltsdatenbanken deutliche regionale Unterschiede bei den tatsächlich gezahlten Durchschnittsgehältern:
| Bundesland | Monatsbrutto | Jahresbrutto |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 4.422 € | 54.836 € |
| Bayern | 4.316 € | 53.513 € |
| Berlin | 4.072 € | 50.496 € |
Die Unterschiede entstehen weniger durch den Tarif selbst als durch die Struktur des regionalen Arbeitsmarkts. In den wirtschaftsstarken südlichen Bundesländern konzentrieren sich große Klinikträger, Maximalversorger und spezialisierte Fachabteilungen, die häufiger in höhere Entgeltgruppen einstufen und stärker auf Zuschläge zurückgreifen. Der Wettbewerb um Personal ist dort besonders ausgeprägt, was sich auch in Zulagen und Zusatzleistungen niederschlägt. In Regionen mit überwiegend kleinen, nicht tarifgebundenen Einrichtungen fallen die Durchschnittswerte entsprechend niedriger aus.
Für die Standortwahl heißt das: Ein höheres Durchschnittsgehalt gleicht nicht automatisch die Lebenshaltungskosten aus, und ein niedrigerer Regionaldurchschnitt sagt über den einzelnen Arbeitgeber wenig aus. Entscheidend sind Tarifbindung, Entgeltgruppe und Zuschlagsstruktur der konkreten Stelle. Wer bewusst abseits der Ballungsräume arbeiten möchte, findet in unserem Porträt eines regionalen Pflegearbeitgebers in Nordbayern ein Beispiel dafür, wie der Berufseinstieg in der ambulanten Pflege in ländlichen Regionen aussehen kann.
TVöD-P, AVR und private Träger: Tarife im Vergleich
Nicht jede Pflegefachkraft wird nach TVöD-P bezahlt. Drei Vergütungssysteme dominieren den Arbeitsmarkt, und sie unterscheiden sich in Details, die sich auf dem Konto bemerkbar machen:
- Öffentlicher Dienst (TVöD-P): Kommunale Kliniken, städtische Pflegeeinrichtungen und kommunale Träger. Transparente Tabelle, automatische Stufenaufstiege, Jahressonderzahlung und betriebliche Zusatzversorgung gehören zum Paket.
- Kirchliche Träger (AVR): Einrichtungen der Caritas und der Diakonie vergüten nach den AVR-Tabellen ihrer Dachverbände. Diese orientieren sich am Niveau des TVöD, weichen aber bei Stufenlaufzeiten, Sonderzahlungen und einzelnen Regelungen ab. Je nach Dachverband und Region existieren eigene Tabellenstände, die im Einzelfall leicht über oder unter dem TVöD-Wert liegen können.
- Private Träger: Große Klinikgruppen haben häufig eigene Haustarife, die sich am TVöD messen lassen müssen, um im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen. Kleinere private Anbieter verhandeln individuell – hier hängt der Verdienst stark von der eigenen Verhandlungsposition ab.
Als gesetzliche Untergrenze gilt unabhängig vom Träger der Pflegemindestlohn. Für examinierte Pflegefachkräfte liegt er seit Juli 2025 bei 20,50 Euro pro Stunde; nach der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung steigt er zum Juli 2026 auf 21,03 Euro. Tarifliche Gehälter liegen deutlich darüber – der Mindestlohn ist daher vor allem ein Prüfstein: Bietet ein Arbeitgeber nur knapp darüber an, fehlt es in der Regel an Tarifbindung.
Der pragmatischste Vergleich gelingt über den Arbeitsvertrag: Steht dort eine ausdrückliche Tarifbindung oder die Anlehnung an einen benannten Tarifvertrag, lassen sich Entgeltgruppe und Stufe direkt in der Tabelle nachschlagen. Fehlt dieser Passus, lohnt es sich, das Angebot mit der TVöD-P-Tabelle abzugleichen.
Zuschläge und Zulagen: Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst
Pflege findet rund um die Uhr statt – und genau dafür sieht der Tarifvertrag einen zweiten Vergütungsbaustein vor. Zusätzlich zum Tabellenentgelt kommen Zeitzuschläge für ungünstige Arbeitszeiten sowie laufende Zulagen für bestimmte Einsatzformen:
- Nachtdienst: Zeitzuschlag von üblicherweise 25 Prozent auf den anteiligen Stundenlohn, für Arbeit in der Nachtzeit.
- Sonntagsarbeit: Zuschlag von in der Regel 25 Prozent für Dienste an Sonntagen.
- Feiertagsarbeit: je nach Tarifregelung Zuschläge bis zu 135 Prozent, häufig kombiniert mit Freizeitausgleich.
- Pflegezulage: eine feste monatliche Zulage, die der TVöD-P für Beschäftigte in der Pflege vorsieht.
- Wechselschicht- und Schichtzulage: laufende Zulagen für Beschäftigte im regelmäßigen Wechselschicht- beziehungsweise Schichtdienst.
Ein Teil dieser Zuschläge bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, solange er die gesetzlichen Höchstsätze nach § 3b Einkommensteuergesetz nicht überschreitet. Steuerfrei möglich sind Zuschläge bis zu 25 Prozent für Nachtarbeit, bis zu 50 Prozent für Sonntagsarbeit und bis zu 125 Prozent für Feiertagsarbeit. Weil der steuerfreie Anteil nicht durch Abgaben geschmälert wird, wirken Nacht- und Wochenenddienste netto überproportional. Bei einem Dienstplan mit regelmäßigen Nacht- und Wochenenddiensten können Zuschläge und Zulagen zusammen mehrere hundert Euro im Monat ausmachen – der tatsächliche Betrag hängt von der Zahl der Dienste und der tariflichen Regelung ab.
Hinzu kommen im TVöD-P die Jahressonderzahlung am Jahresende sowie die Beiträge zur betrieblichen Zusatzversorgung, die der Arbeitgeber leistet. Beide Bausteine erscheinen nicht im monatlichen Tabellenwert, erhöhen aber das Jahresgesamtpaket spürbar und sollten bei jedem Gehaltsvergleich zwischen Tarif- und Nicht-Tarif-Arbeitgebern mitgerechnet werden.
Fachweiterbildung als Gehaltshebel: Intensiv- und Anästhesiepflege
Die wirksamste einzelne Maßnahme für ein höheres Pflegefachkraft-Gehalt ist eine Fachweiterbildung. Die bekannteste ist die zweijährige, berufsbegleitende Weiterbildung für Intensiv- und Anästhesiepflege. Daneben gibt es Fachweiterbildungen unter anderem für Palliativpflege, Onkologie, Notfallpflege, Wundmanagement und Praxisanleitung sowie Studiengänge Richtung Pflegemanagement.
Der Gehaltseffekt entsteht über die Entgeltgruppe: Fachkräfte mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechendem Einsatzbereich werden üblicherweise in P 8 oder P 9 eingruppiert statt in P 7. Konkret bedeutet das: Die Stufenwerte der Gruppe P 8 liegen oberhalb der vergleichbaren P-7-Stufen – die exakten Beträge je Stufe enthält die oben verlinkte TVöD-P-Tabelle –, und mit zunehmender Erfahrung sind in den Gruppen P 9 bis P 10, etwa für anspruchsvolle Spezialaufgaben oder Funktionen mit Teilleitungsverantwortung, rund 4.000 bis 4.700 Euro erreichbar. Wer zusätzlich Leitungsverantwortung übernimmt, etwa als Stationsleitung oder Wohnbereichsleitung, kann je nach Träger und Einrichtungsgröße in Entgeltgruppen oberhalb von P 10 aufsteigen.
Viele Arbeitgeber werben aktiv mit Weiterbildungsangeboten, weil der Bedarf an spezialisierten Pflegekräften hoch ist. Die Sana Kliniken stellen auf ihrer Karriereseite Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegeberufe in den Mittelpunkt und beschreiben die Pflege als eines ihrer zentralen Berufsfelder. Auch Helios betont auf der eigenen Karriereseite Weiterbildungsangebote und Entwicklungspfade in Medizin und Pflege als Teil der Arbeitgeberleistung. In der Praxis bedeutet das häufig, dass Kliniken die Weiterbildung finanzieren, Freistellungen ermöglichen oder die Vergütung während der Weiterbildungszeit sichern – die konkreten Konditionen sollten vor Beginn verbindlich vereinbart werden.
Für die Planung gilt: Die Fachweiterbildung lohnt sich finanziell nur dann voll, wenn der anschließende Einsatz auch der höheren Qualifikation entspricht. Wer die Intensiv-Weiterbildung abschließt und auf einer Intensivstation arbeitet, hat einen klaren Höhergruppierungsanspruch. Wer dieselbe Weiterbildung besitzt, aber auf einer Station ohne Intensivaufgaben eingesetzt wird, bleibt tariflich meist in P 7. Weiterbildung und Stellenwahl gehören also zusammen.
Aufgaben und Voraussetzungen einer Pflegefachkraft
Hinter dem Begriff Pflegefachkraft steht die dreijährige generalistische Ausbildung, die seit 2020 die früheren Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege zusammenführt. Die examinierte Fachkraft übernimmt Aufgaben, die Pflegehilfskräften nicht übertragen werden dürfen – genau diese Verantwortung begründet den Gehaltsunterschied zwischen den Entgeltgruppen P 5 und P 7.
Zum Kern der Tätigkeit gehören die Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung, etwa das Verabreichen von Medikamenten und Infusionen, das Anlegen und Wechseln von Verbänden sowie das Überwachen von Vitalwerten. Hinzu kommen die Grundpflege bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die eigenverantwortliche Pflegeplanung und Dokumentation, die Beratung von Patienten und Angehörigen sowie die Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und dem übrigen Team. Auf Intensiv- und Funktionsstationen kommen die Bedienung medizintechnischer Geräte und das Erkennen von Notfällen hinzu.
Voraussetzung für die Berufsausübung ist die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Abschluss der Ausbildung. Persönlich verlangt der Beruf körperliche Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft und die Fähigkeit, auch unter Zeitdruck verlässlich zu kommunizieren. Da die Versorgung rund um die Uhr läuft, gehören Schicht-, Nacht- und Wochenenddienste in den meisten Einrichtungen zum Alltag – was, wie gezeigt, über die Zuschläge einen Teil der körperlichen Belastung finanziell ausgleicht.

Ausbildungsweg und Ausbildungsvergütung
Der Standardweg in den Beruf ist die dreijährige generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Sie kombiniert Unterricht an einer Pflegeschule mit Praxiseinsätzen in Kliniken, stationären Einrichtungen und der ambulanten Versorgung. Nach dem Staatsexamen lautet die offizielle Berufsbezeichnung Pflegefachmann beziehungsweise Pflegefachfrau; im Sprachgebrauch und in Stellenanzeigen hat sich der Oberbegriff Pflegefachkraft durchgesetzt. Alternativ führt ein praxisintegrierendes Pflegestudium zum gleichen Berufsabschluss.
Anders als in vielen dualen Ausbildungen ist die Pflegeausbildung von Beginn an solide vergütet. Tariflich Auszubildende erhalten derzeit im ersten Ausbildungsjahr 1.380 bis 1.490 Euro brutto monatlich, im zweiten Jahr 1.446 bis 1.552 Euro; im dritten Jahr steigt die Vergütung entsprechend weiter an. Auch nicht tarifgebundene Ausbildungsträger müssen eine angemessene Vergütung zahlen, die sich an diesen Werten orientiert. Zusätzlich profitieren Auszubildende in vielen Einrichtungen von denselben Schichtzuschlägen wie examinierte Kräfte, sobald sie in Dienste eingebunden werden.
Wer den Verdienst in der Pflege mit anderen Gesundheitsberufen vergleichen möchte, findet weitere Einordnungen in unseren Ratgebern zum Hebamme-Gehalt und zum Gehalt als OTA in der OP-Pflege. Beide Berufsbilder zeigen dasselbe Grundmuster: Tarifbindung, Erfahrungsstufen und Spezialisierung bestimmen den Verdienst stärker als jede pauschale Durchschnittszahl. Auch der Blick über den Pflegeberuf hinaus lohnt sich: Unsere Ratgeber zum Gehalt als Notfallsanitäter und zum Fluglotse-Gehalt ordnen die Verdienste im Rettungsdienst und in der Luftfahrt ein.

Zukunftsaussichten für Pflegefachkräfte
Die langfristigen Perspektiven des Berufs sind so gut wie in kaum einer anderen Branche. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts werden in Deutschland bis zum Jahr 2049 voraussichtlich mindestens 280.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt. Die alternde Bevölkerung und der wachsende Anteil pflegebedürftiger Menschen sichern die Nachfrage über Jahrzehnte – in Kliniken ebenso wie in stationären Einrichtungen und in der ambulanten Versorgung.
Für Berufseinsteiger und wechselinteressierte Fachkräfte bedeutet das eine ausgeprägte Wahlfreiheit: Wer flexibel bei Region und Träger ist, kann in der Regel zwischen mehreren Stellenangeboten wählen und dabei gezielt auf Tarifbindung, Weiterbildungsangebote und Dienstplanmodelle achten. Auch die Tarifentwicklung spricht für den Beruf: Die seit dem 1. Mai 2026 gültige TVöD-P-Tabelle zeigt, dass die Gewerkschaften die strukturelle Unterbesetzung in wiederkehrende Gehaltssteigerungen übersetzt haben. Wer sich früh spezialisiert – über Fachweiterbildungen, Studium oder den Aufbau von Leitungserfahrung –, sichert sich zusätzlich die Entgeltgruppen oberhalb von P 7, in denen der Verdienst die 4.000-Euro-Marke deutlich überschreitet.
FAQ: Häufige Fragen zum Pflegefachkraft-Gehalt
Wie viel verdient eine Pflegefachkraft netto?
Das Nettogehalt hängt von Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuerpflicht und Familienstand ab. Als grobe Orientierung: Von 3.510,30 Euro brutto (TVöD-P, P 7, Stufe 2 – Eingangsstufe) bleiben in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer ungefähr 2.250 bis 2.400 Euro netto. In den oberen Stufen von P 7 liegt das Netto entsprechend bei rund 2.650 bis 2.850 Euro. Steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsdienste erhöhen den Nettobetrag zusätzlich, ohne dass Abzüge entstehen.
Verdient man im öffentlichen Dienst mehr als bei kirchlichen Trägern?
Nicht pauschal. Die AVR-Tabellen von Caritas und Diakonie orientieren sich am TVöD-Niveau, sodass das Grundgehalt häufig nahe beieinander liegt. Unterschiede stecken in den Details: Stufenlaufzeiten, Höhe der Jahressonderzahlung und Regelungen zur Zusatzversorgung variieren je nach Dachverband und Region. Entscheidend ist, die konkrete Tabelle des Trägers mit dem aktuellen TVöD-P-Stand zu vergleichen – nicht die Trägerart allein.
Was verdient man in der Ausbildung zur Pflegefachkraft?
Tariflich Auszubildende erhalten im ersten Ausbildungsjahr 1.380 bis 1.490 Euro brutto monatlich und im zweiten Jahr 1.446 bis 1.552 Euro; im dritten Jahr steigt die Vergütung weiter. Damit gehört die Pflegeausbildung zu den am besten bezahlten Ausbildungen in Deutschland. Nicht tarifgebundene Träger müssen ebenfalls eine angemessene Vergütung zahlen.
Welche Zuschläge gibt es für Nacht- und Wochenenddienste?
Im TVöD-P üblich sind Zeitzuschläge von rund 25 Prozent für Nachtarbeit und 25 Prozent für Sonntagsarbeit sowie bis zu 135 Prozent für Feiertagsarbeit. Hinzu kommen laufende Zulagen wie die Pflegezulage und die Wechselschicht- beziehungsweise Schichtzulage. Ein Teil der Zuschläge bleibt nach § 3b EStG steuerfrei – bis zu 25 Prozent bei Nachtarbeit und bis zu 50 Prozent bei Sonntagsarbeit.
Wie viel verdient eine Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung in der Intensivpflege?
Mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechendem Einsatz erfolgt die Eingruppierung üblicherweise in P 8 oder P 9 statt P 7. Die Stufenwerte dieser Gruppen liegen oberhalb der vergleichbaren P-7-Stufen; die exakten Beträge je Stufe können Sie der oben verlinkten TVöD-P-Tabelle entnehmen. Mit zunehmender Erfahrung und in P 9 beziehungsweise P 10 sind rund 4.000 bis 4.700 Euro erreichbar. Auf Intensivstationen kommen häufig überdurchschnittlich viele steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste hinzu.


