Hebamme-Gehalt: Verdienst angestellt und freiberuflich im Vergleich

Das Hebamme-Gehalt hängt vor allem von einer Grundsatzentscheidung ab: Anstellung im Krankenhaus oder freiberufliche Tätigkeit. Angestellte Hebammen werden in kommunalen und universitären Kliniken überwiegend nach dem TVöD in der Entgeltgruppe P11 bezahlt; das Einstiegsgehalt liegt aktuell bei rund 4.299 Euro brutto im Monat und steigt mit der Berufserfahrung auf gut 5.090 Euro. Freiberufliche Hebammen rechnen ihre Leistungen dagegen über den Vertrag zur Hebammenhilfe mit den gesetzlichen Krankenkassen ab – hier bestimmen Leistungsmix, Region und die Berufshaftpflicht das wirtschaftliche Ergebnis. Dieser Ratgeber zeigt beide Vergütungswege mit aktuellen Tabellenwerten, Tarifdetails und quellenbelegten Regelungen, Stand 2025/2026.
Das Wichtigste zum Hebamme-Gehalt in Kürze:
- Das Einstiegsgehalt angestellter Hebammen im TVöD P11, Stufe 2, beträgt 4.299,33 Euro brutto im Monat (Tabelle gültig vom 1. April 2025 bis 30. April 2026).
- Mit Berufserfahrung steigt das Tabellenentgelt bis auf 5.090,99 Euro brutto in Stufe 6; Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Rufdienste kommen hinzu.
- Freiberufliche Hebammen werden nach dem Hebammenhilfevertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Berufsverbänden vergütet; seit 1. November 2025 gilt ein überarbeiteter Vertrag mit höheren Sätzen.
- Der Vergütungsanteil von Beleghebammen ist seit dem 2. April 2025 von 70 auf 80 Prozent gestiegen.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht wird für Leistungen an gesetzlich Versicherten überwiegend über den Sicherstellungszuschlag der Krankenkassen finanziert.
Was verdient eine Hebamme im Überblick?
Wer nach dem Gehalt einer Hebamme sucht, findet im Netz stark auseinanderliegende Durchschnittswerte. Das liegt am Berufsbild: Eine angestellte Kreißsaal-Hebamme mit Schichtdienst verdient anders als eine freiberufliche Hebamme mit Schwerpunkt auf Schwangerschaftsvorsorge und Wochenbettbetreuung. Pauschale Durchschnittswerte ohne Angabe des Beschäftigungsmodells sind daher nur bedingt aussagekräftig.
Als neutrale Vergleichsgröße eignet sich der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, der Entgelte aus den Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung abbildet. Er zeigt für den Beruf Hebamme ein mittleres Entgelt, das deutlich über dem Niveau vieler anderer Pflege- und Gesundheitsfachberufe liegt, etwa über dem Gehalt von Notfallsanitätern – allerdings bildet auch er nur die angestellte Erwerbsform ab.
Auch die Region beeinflusst den Verdienst, allerdings anders als oft vermutet: Die TVöD-Tabellen gelten bundesweit einheitlich; Unterschiede bei Angestellten entstehen vor allem über die Tarifverträge privater und kirchlicher Träger sowie über das Angebot an Diensten mit Zuschlägen vor Ort. Für Freiberufliche ist der Hebammenhilfevertrag ebenfalls bundesweit gültig – hier bestimmen Nachfrage und Hebammendichte die Auslastung. In Regionen mit wenigen Angeboten ist das Einkommenspotenzial häufig größer als in Ballungsräumen mit dichter Konkurrenz; gleichzeitig können weite Fahrstrecken zwischen den Hausbesuchen den zeitlichen Aufwand pro abgerechneter Leistung erhöhen.
Belastbarer als jeder Durchschnittswert sind die beiden zugrunde liegenden Systeme: der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit seiner festen Stufenlogik für Angestellte und die Kassenvergütung nach Paragraf 134a SGB V für Freiberufliche. Beide werden im Folgenden mit aktuellen Zahlen aufgeschlüsselt, damit Sie den Verdienst einer Hebamme nicht anhand grober Mittelwerte, sondern anhand der tatsächlich gültigen Regelwerke einordnen können.
Hebamme-Gehalt angestellt: TVöD P11 im Detail
Hebammen mit abgeschlossenem Hochschulstudium werden im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Entgeltgruppe P11 zugeordnet. Diese Gruppe gilt im Pflegebereich des TVöD ausdrücklich auch für Hebammen mit Hochschulabschluss und liegt oberhalb der Entgeltgruppe P10, die andere Pflegefachkräfte mit vergleichbarer Verantwortung erfasst. Private und kirchliche Kliniken orientieren sich häufig an diesen Tabellen oder haben eigene Tarifverträge mit ähnlichem Niveau.
Die Eingruppierung im TVöD folgt einer klaren Stufenlogik: Berufseinsteiger starten grundsätzlich in Stufe 2; die Stufe 1 wird nicht besetzt. Wer bereits mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweist, kann direkt in Stufe 3 eingestellt werden. Der weitere Aufstieg richtet sich nach Beschäftigungszeiten: Nach drei Jahren in Stufe 3 folgt Stufe 4, nach vier weiteren Jahren Stufe 5 und nach fünf weiteren Jahren die Endstufe 6. Je nach Einstiegsstufe und Verweildauer erreichen Hebammen die höchste Stufe damit nach gut zwölf bis vierzehn Berufsjahren.
Ein Detail ist für den Berufseinstieg besonders wichtig: Die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung bei der Einstellung lässt sich in der Praxis aktiv gestalten – die Stufenzuordnung sollte deshalb früh angesprochen werden. Wer einschlägige Erfahrung mitbringt oder aus einer anderen Klinik wechselt, sollte die Anerkennung vor Vertragsunterzeichnung klären und schriftlich festhalten. Eine nachträgliche Korrektur der Stufe ist in der Regel nicht mehr möglich; der weitere Aufstieg folgt dann nur noch den regulären Laufzeiten.
TVöD-P11-Tabelle nach Stufen (2025/2026)
Die folgende Tabelle zeigt die Tabellenentgelte der Entgeltgruppe P11 nach den Daten des Tarifrechners von oeffentlicher-dienst.info, gültig für den Zeitraum 1. April 2025 bis 30. April 2026:
| Erfahrungsstufe | Brutto pro Monat | Netto pro Monat (Steuerklasse I) |
|---|---|---|
| Stufe 2 (Einstieg) | 4.299,33 Euro | 2.648,61 Euro |
| Stufe 3 | 4.433,17 Euro | 2.715,14 Euro |
| Stufe 4 | 4.767,77 Euro | 2.879,38 Euro |
| Stufe 5 | 4.989,97 Euro | 2.986,77 Euro |
| Stufe 6 | 5.090,99 Euro | 3.035,10 Euro |
Die Netto-Werte gelten für Steuerklasse I bei gesetzlicher Krankenversicherung und dienen der Orientierung; das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und weiteren persönlichen Faktoren ab. Zwei Ergänzungen sind für die Einordnung wichtig: Mit dem nächsten Tarifschritt zum 1. Mai 2026 steigen die Entgelte erneut an – Stufe 2 liegt dann bei rund 4.420 Euro und Stufe 6 bei rund 5.234 Euro brutto. Zusätzlich erhalten Tarifbeschäftigte eine Jahressonderzahlung in Höhe von 85 Prozent eines Monatsentgelts, die in den Monatswerten oben noch nicht enthalten ist. Auf das Jahr gerechnet erreicht eine Hebamme in Stufe 2 damit ein Jahresbrutto von gut 55.000 Euro inklusive Sonderzahlung.
Die Tabellenwerte gelten jeweils für eine Vollzeitstelle. Da Teilzeit in der Geburtshilfe weit verbreitet ist, gilt für die Praxis: Das Entgelt wird entsprechend dem vereinbarten Teilzeitfaktor gezahlt – eine Hebamme mit 75 Prozent der Regelarbeitszeit erhält 75 Prozent des Stufenentgelts. Die Stufenlaufzeiten bleiben davon unberührt: Auch Teilzeitbeschäftigte steigen nach denselben Beschäftigungsjahren in die nächste Stufe auf.
Zuschläge für Ruf- und Schichtdienste
Das Tabellenentgelt ist nur die Basis. Geburtshilfe findet rund um die Uhr statt, und der TVöD vergütet diese Belastung über Zuschläge: Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsdienste sowie Überstunden werden prozentual auf den Stundenlohn aufgeschlagen; für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst gibt es eigene Vergütungsregelungen. Die konkreten Sätze hängen von der Tariffassung und der Art des Dienstes ab und können sich mit Tarifrunden ändern.
Für Hebammen im aktiven Kreißsaaldienst mit regelmäßigen Nacht- und Wochenendschichten können diese Zuschläge das Monatseinkommen spürbar erhöhen – teilweise steuerbegünstigt, da Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit unter gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei sind. Je nach Einsatzbereich kommt außerdem eine tarifliche Pflegezulage hinzu, die nach der aktuellen Tabelle bei rund 142 Euro monatlich liegt. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb nie nur das Grundgehalt, sondern das voraussichtliche Entgelt inklusive Zuschlagsstruktur betrachten.
Wie hoch der steuerfreie Anteil konkret ausfallen kann, regelt Paragraf 3b des Einkommensteuergesetzes: Zuschläge für tatsächlich geleistete Nachtarbeit bleiben bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei – beginnt die Nachtarbeit vor Mitternacht, gilt für die Stunden zwischen null und vier Uhr ein Satz von bis zu 40 Prozent. Für Sonntagsarbeit bleiben bis zu 50 Prozent steuerfrei, für Feiertagsarbeit bis zu 125 Prozent; an Heiligabend ab 14 Uhr, an den Weihnachtsfeiertagen und am 1. Mai liegt der Höchstsatz bei 150 Prozent. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Grundlohn eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht übersteigt – im Gehaltsbereich der Entgeltgruppe P11 ist das regelmäßig der Fall.
Hebamme-Gehalt freiberuflich: Kassenvergütung und Sicherstellungszuschlag
Freiberufliche Hebammen verdienen ihr Einkommen nicht über ein Gehalt, sondern über die Abrechnung einzelner Leistungen. Grundlage ist der Vertrag über die Hebammenhilfe nach Paragraf 134a SGB V, den der GKV-Spitzenverband mit den Berufsverbänden der Hebammen bundesweit schließt. Sein Vergütungsverzeichnis legt fest, welche Leistungen – von der Schwangerschaftsvorsorge über die Geburtsbegleitung bis zur Wochenbettbetreuung – zu welchen Sätzen abgerechnet werden können.
Zum 1. November 2025 ist ein überarbeiteter Hebammenhilfevertrag in Kraft getreten. Er stellt die Abrechnung stärker auf eine zeitbezogene Vergütung um und löst damit das frühere, stärker pauschalierte Modell ab. Fachliche Sekundärquellen beziffern den außerklinischen Stundensatz seither auf rund 74 Euro – zuvor lag der rechnerische Wert bei etwa 56 Euro. Verbindlich ist allein der Vertragstext des GKV-Spitzenverbands; die Richtung ist jedoch eindeutig: Die außerklinische Hebammentätigkeit wird deutlich besser vergütet als noch vor wenigen Jahren.
Die langfristige Entwicklung untermauert das. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands sind die Hebammenhonorare seit 2013 mehrfach spürbar gestiegen: 2013 um 13 Prozent, 2015 um 5 Prozent, 2017 um 17 Prozent, 2024 um 5 Prozent und im Mai 2025 erneut um 10 Prozent. Das freiberufliche Hebamme-Gehalt ist damit kein statischer Wert, sondern das Ergebnis einer kontinuierlichen Vergütungsentwicklung, an der die Berufsverbände aktiv verhandeln.
Über das tatsächliche Ergebnis entscheidet dabei der Leistungsmix: Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, Hausbesuche im Wochenbett, Stillberatung und Kurse wie Geburtsvorbereitung oder Rückbildungsgymnastik werden nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet, ergänzt um vertraglich geregelte Zuschläge, etwa für Leistungen zu ungünstigen Zeiten. Wer Familien durchgehend von der Schwangerschaft bis ins Wochenbett begleitet, erzielt pro Fall höhere und besser planbare Einnahmen als mit punktuellen Einzelleistungen – ein Grund, warum viele Freiberufliche bewusst ein vollständiges Betreuungsangebot aufbauen.
Was freiberuflich am Monatsende übrig bleibt, hängt allerdings von Größen ab, die ein Angestelltengehalt nicht kennt: Auslastung und Leistungsmix, Fahrtzeiten zwischen Hausbesuchen, eigene Kranken- und Rentenvorsorge, Ausfallzeiten bei Krankheit und Urlaub sowie Verwaltungsaufwand. Ein hoher Stundensatz bedeutet deshalb nicht automatisch ein hohes Nettoeinkommen – die Kalkulation muss alle Selbstständigenkosten einbeziehen.
Beleghebammen: Vergütungsanteil steigt auf 80 Prozent
Ein eigenes Vergütungsmodell gilt für Beleghebammen: Sie begleiten Gebärende im Krankenhaus, arbeiten dort aber nicht als Angestellte, sondern auf Honorarbasis. Ein relevanter Teil der Geburten in Deutschland wird von Beleghebammen betreut – für diesen Bereich der geburtshilflichen Versorgung hat sich 2025 eine wichtige Verbesserung ergeben.
Durch eine Schiedsstellenentscheidung vom 2. April 2025 stieg der Vergütungsanteil der Beleghebammen von 70 auf 80 Prozent des regulären Satzes. Der Abschlag gegenüber der vollen Vergütung bleibt bestehen, weil Beleghebammen Räume, Material und Qualitätsmanagement teilweise vom Krankenhaus gestellt bekommen. Mit der Anhebung auf 80 Prozent wird die wirtschaftliche Position der Beleghebammen jedoch deutlich gestärkt; der GKV-Spitzenverband hat die Entscheidung in einer Pressemitteilung vom 2. April 2025 bestätigt. Für freiberufliche Hebammen, die eine kliniknahe Tätigkeit mit selbstständiger Abrechnung verbinden wollen, ist das Beleghebammen-Modell damit attraktiver geworden.
Berufshaftpflicht als wirtschaftlicher Faktor
Kein Thema prägt die wirtschaftliche Diskussion um das Hebamme-Gehalt so sehr wie die Berufshaftpflicht. Sie ist für Hebammen gesetzlich vorgeschrieben, und die Prämien gehören wegen des besonderen Risikos der Geburtshilfe zu den höchsten im Heilberufebereich. Für angestellte Hebammen ist das Thema weitgehend abgehakt: Die Haftpflicht trägt der Arbeitgeber. Freiberufliche müssen die Prämie dagegen in ihrer eigenen Kalkulation berücksichtigen.
Entscheidend ist der Sicherstellungszuschlag nach Paragraf 134a Absatz 1b SGB V: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten freiberuflichen Hebammen über diesen Zuschlag den überwiegenden Teil der Haftpflichtprämie, soweit sie Leistungen für gesetzlich Versicherte erbringen. Die gesetzliche Logik dahinter ist klar – ohne diese Erstattung wäre die freiberufliche Geburtshilfe für viele Hebammen wirtschaftlich kaum darstellbar, und die Versorgung wäre gefährdet. Der Zuschlag gilt auch für Beleghebammen; er wird anteilig zu den von ihnen abgerechneten Leistungen gezahlt.
Wie groß der verbleibende Eigenanteil ist, lässt sich nur näherungsweise beziffern. Eine Beispielrechnung auf Basis aktuell berichteter Prämiensätze – als Näherung zu verstehen – kommt auf eine Jahresprämie von rund 13.300 Euro. Davon entfallen etwa 10.700 Euro auf den Sicherstellungszuschlag; als Eigenbelastung verbleiben grob 2.600 Euro im Jahr. Dieser Rest entsteht vor allem durch Leistungen für Privatversicherte und Zusatzbausteine, die der Zuschlag nicht abdeckt. Die konkrete Höhe variiert je nach Versicherer, Leistungsspektrum und Region – freiberufliche Hebammen sollten die Prämie deshalb als festen, aber teilerstatteten Kostenblock in ihrer jährlichen Kalkulation führen.
Angestellt oder freiberuflich: Vergleichstabelle
Die Entscheidung zwischen Anstellung und Freiberuflichkeit ist mehr als eine Gehaltsfrage – sie betrifft Absicherung, Planbarkeit und Arbeitsweise. Die folgende Gegenüberstellung fasst die zentralen Unterschiede zusammen:
| Kriterium | Angestellt (TVöD P11) | Freiberuflich |
|---|---|---|
| Vergütungsmodell | Festes Tabellenentgelt nach Stufe plus Zuschläge | Abrechnung je Leistung nach Hebammenhilfevertrag |
| Einkommenshöhe | 4.299 bis 5.091 Euro brutto monatlich (2025/2026) | Abhängig von Auslastung, Region und Leistungsmix |
| Planbarkeit | Hoch: festes Monatsgehalt, geregelte Dienstpläne | Schwankend: Einnahmen folgen der Nachfrage |
| Sozialversicherung | Arbeitgeberanteile inklusive, Rentenpunkte laufen | Kranken-, Pflege- und Rentenvorsorge komplett selbst zu tragen |
| Urlaub und Lohnfortzahlung | Bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | Jede Ausfallzeit reduziert das Einkommen direkt |
| Berufshaftpflicht | Über den Arbeitgeber abgesichert | Eigene Prämie, überwiegend durch Sicherstellungszuschlag erstattet |
| Mehrarbeit und Dienstzeiten | Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste | Zeitbezogene Abrechnung, Rufbereitschaft selbst kalkulieren |
| Flexibilität | Dienstplan und Klinikstrukturen geben den Rahmen vor | Freie Wahl von Leistungen, Zeiten und Region |
| Verwaltungsaufwand | Gering | Abrechnung, Buchhaltung und Steuern in Eigenregie |
Die Tabelle zeigt: Wer Planungssicherheit und soziale Absicherung sucht, ist im TVöD gut aufgehoben und erreicht mit wachsender Erfahrung ein solides Fachkräftegehalt. Wer unternehmerisch arbeiten möchte und die eigene Auslastung steuern kann, findet in der Freiberuflichkeit nach den Vergütungsverbesserungen der vergangenen Jahre ein zunehmend tragfähiges Modell – mit höherem Risiko, aber auch mehr Gestaltungsspielraum. Viele Hebammen kombinieren beide Wege, etwa eine Teilzeitanstellung mit freiberuflichen Kursen oder Wochenbettbesuchen.

Aufgaben und Arbeitsalltag einer Hebamme
Hebammen begleiten Frauen durch die gesamte Zeit rund um die Geburt. In der Schwangerschaft führen sie Vorsorgeuntersuchungen durch, überwachen den Verlauf und beraten zu Beschwerden und Vorbereitung. Während der Geburt leiten sie die Betreuung eigenverantwortlich – im Kreißsaal in der Regel in 1:1-Betreuung – und entscheiden, wann ärztliche Hilfe hinzugezogen wird. Im Wochenbett besuchen sie die Familien zu Hause oder betreuen sie klinisch, kontrollieren Rückbildung und Befinden und beraten zu Stillfragen. Hinzu kommen Kurse wie Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.
Der Arbeitsalltag unterscheidet sich je nach Einsatzfeld erheblich. Klinisch tätige Hebammen arbeiten im Schichtsystem mit Nacht- und Wochenenddiensten; freiberufliche Hebammen bestimmen ihre Termine stärker selbst, sind dafür häufig unterwegs und organisieren Rufbereitschaften für ihre Geburtstermine selbst. Diese Unterschiede erklären, warum das Hebamme-Gehalt je nach Arbeitsmodell so unterschiedlich ausfällt – und warum Zuschläge im Klinikalltag eine echte Rolle spielen.

Voraussetzungen: Ausbildung und duales Studium
Der Weg in den Beruf hat sich grundlegend geändert: Seit dem 1. Januar 2020 ist das duale Hebammenstudium der Regelweg. Es ersetzt die frühere dreijährige schulische Ausbildung und führt nach drei bis vier Jahren zum Bachelor of Science sowie zur Berufsurkunde. Das Studium verbindet Theoriephasen an einer Hochschule mit ausgedehnten Praxisabschnitten in Kliniken und bei freiberuflichen Hebammen. Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung; Übergangsregelungen galten für Bewerber, die ihre Ausbildung noch nach dem alten Recht begonnen hatten. Wer den offiziellen Berufsweg für Männer sucht, findet ihn unter der Bezeichnung Entbindungspfleger – fachlich ist die Qualifikation identisch.
Die Akademisierung wirkt direkt auf das Gehalt: Die Einordnung in die TVöD-Entgeltgruppe P11 setzt ausdrücklich einen Hochschulabschluss voraus. Das Bachelor-Studium ist damit nicht nur fachliche Qualifikation, sondern auch die Eintrittskarte in die höhere Tarifgruppe. Während des Studiums zahlen viele Kliniken für die Praxisphasen ein Entgelt; eine bundesweit einheitliche Vergütungspflicht mit festem Satz gibt es nicht, die Höhe variiert nach Träger und Tarifbindung. Studieninteressierte sollten die Konditionen des jeweiligen Kooperationskrankenhauses vorab erfragen. Weitere Orientierung zu Berufseinstieg und Ausbildungswegen bietet das Berufswelt Journal in seinen Rubriken zu Karriere und Ausbildung.

Zukunftsaussichten für Hebammen
Die Nachfrage nach Hebammen ist strukturell hoch: Geburtshilfe lässt sich nicht verlagern, und viele Regionen melden Engpässe bei klinischen wie außerklinischen Angeboten. Für Berufseinsteiger bedeutet das gute Aussichten auf schnelle Einstellung und Verhandlungsspielraum – etwa bei der Anerkennung von Berufserfahrung für die Stufenzuordnung.
Auch die Rahmenbedingungen bewegen sich in eine positive Richtung. Der neue Hebammenhilfevertrag seit November 2025, die Anhebung des Beleghebammen-Anteils auf 80 Prozent und die jüngste TVöD-Tarifrunde mit weiteren Erhöhungen ab Mai 2026 zeigen, dass Politik und Kostenträger die Versorgungslage ernst nehmen. Zusammen mit der Akademisierung, die den Beruf langfristig aufwertet, spricht einiges dafür, dass das Hebamme-Gehalt in beiden Beschäftigungsformen weiter steigen wird.
Häufige Fragen zum Hebamme-Gehalt
Wie viel verdient eine Hebamme netto?
Angestellt im TVöD P11 liegt das Nettoeinkommen in Steuerklasse I zwischen rund 2.649 Euro in der Einstiegsstufe 2 und rund 3.035 Euro in Stufe 6. Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste erhöhen das Netto zusätzlich und sind teilweise steuerfrei. Ihr persönliches Netto hängt von Steuerklasse, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und Kirchensteuerpflicht ab.
Was verdient eine Hebamme im Krankenhaus?
In Kliniken mit TVöD-Bindung gelten die oben dargestellten P11-Tabellenwerte: 4.299 Euro brutto beim Einstieg, bis zu 5.091 Euro in der Endstufe, plus Jahressonderzahlung von 85 Prozent eines Monatsentgelts. Ab 1. Mai 2026 steigen die Werte erneut. Private und kirchliche Häuser vergüten meist nach eigenen, vergleichbaren Tarifverträgen.
Was verdient eine freiberufliche Hebamme?
Es gibt kein festes Monatsgehalt: Das Einkommen ergibt sich aus abgerechneten Leistungen nach dem Hebammenhilfevertrag. Der außerklinische Stundensatz wird seit der Vertragsreform vom 1. November 2025 auf rund 74 Euro beziffert; von den Einnahmen sind Kranken- und Rentenversicherung, Ausfallzeiten, Fahrtkosten und der Eigenanteil der Haftpflicht abzuziehen. Beleghebammen erhalten seit April 2025 80 Prozent des regulären Satzes.
Wie hoch ist das Gehalt während der Ausbildung beziehungsweise des Studiums?
Ein einheitlicher Satz existiert nicht. Viele Kliniken zahlen Studierenden für die Praxisabschnitte des dualen Hebammenstudiums ein Entgelt, dessen Höhe vom Träger und der Tarifbindung abhängt. Erkundigen Sie sich bei der Hochschule und den Kooperationskliniken nach den konkreten Konditionen.
Wovon hängt das Hebamme-Gehalt konkret ab?
Vier Faktoren sind entscheidend: das Beschäftigungsmodell (angestellt oder freiberuflich), die Erfahrungsstufe beziehungsweise die Auslastung, der Einsatzbereich mit seinen Zuschlägen und die Region. Wer Angebote vergleicht, sollte Grundgehalt, Zuschlagsstruktur, Sonderzahlungen und – bei Freiberuflichkeit – die Selbstständigenkosten immer gemeinsam betrachten.


