Zwischenzeugnis-Muster: Vollständige Vorlage und Formulierungen zum Übernehmen

Wer ein Zwischenzeugnis-Muster sucht, verfolgt meist eines von zwei Zielen: ein erhaltenes Zeugnis prüfen oder selbst eines erstellen. Beides gelingt nur, wenn Aufbau, Zeitform und Formulierungscodes stimmen. Anders als das Endzeugnis wird das Zwischenzeugnis im Präsens geschrieben und enthält keine Abschiedswünsche, folgt aber sonst denselben strengen Regeln der deutschen Zeugnissprache. Dieser Artikel liefert eine vollständige, direkt nutzbare Vorlage mit allen Pflichtbausteinen, die gängigen Formulierungen nach Notenstufe, die wichtigsten Unterschiede zum Endzeugnis und die häufigsten Fehler bei der Anwendung. Wie ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber angefordert wird, behandelt ein separater Beitrag; hier geht es allein um Inhalt, Aufbau und Sprache des Dokuments.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Zwischenzeugnis steht im Präsens, das Endzeugnis im Präteritum — das ist der wichtigste formale Unterschied.
- Der Aufbau folgt einem festen Schema: Überschrift, Personalien mit Tätigkeitszeitraum, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung, Schlussformel.
- Die Schlussformel nennt den Zweck des Zeugnisses und verzichtet auf Abschieds- und Zukunftswünsche.
- Das Zwischenzeugnis entfaltet Bindungswirkung: Im späteren Endzeugnis darf die Bewertung ohne sachlichen Grund nicht schlechter ausfallen (BAG, Urteil vom 21.06.2005 – 9 AZR 352/04).
- Der häufigste Fehler: ungeprüft kopierte Endzeugnis-Formulierungen mit falscher Zeitform.
Was ein Zwischenzeugnis-Muster leisten muss
Ein Zwischenzeugnis ist eine schriftliche Bewertung, die der Arbeitgeber während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausstellt. Es hält den bisherigen Stand der Zusammenarbeit fest: welche Aufgaben der Arbeitnehmer übernimmt, wie gut er sie erfüllt und wie er sich gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden verhält. Typische Anlässe sind eine geplante Bewerbung, ein interner Stellen- oder Vorgesetztenwechsel, eine Elternzeit oder eine Umstrukturierung im Unternehmen.
Rechtlich hat das Zwischenzeugnis keine eigene gesetzliche Grundlage. Während der Anspruch auf ein Endzeugnis ausdrücklich in § 109 der Gewerbeordnung geregelt ist, leitet die Rechtsprechung den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis aus dieser Vorschrift analog in Verbindung mit der Fürsorge- und Treuepflicht des Arbeitgebers nach § 241 Absatz 2 BGB ab. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers, ein sogenannter triftiger Grund. Inhaltlich gelten dieselben Anforderungen wie beim Endzeugnis: Das Dokument muss wahr und wohlwollend sein sowie klar und verständlich formuliert werden. Bewertungen werden dabei selten offen ausgesprochen, sondern über standardisierte Formulierungen abgebildet, die in der Praxis wie Schulnoten funktionieren.
Ein brauchbares Muster leistet deshalb zwei Dinge: Es zeigt den festen Aufbau, und es liefert die passenden Codes für jede Notenstufe. Arbeitnehmer können damit prüfen, ob ihr Zeugnis vollständig ist und ob die Formulierungen zur beabsichtigten Bewertung passen. Führungskräfte und Personalabteilungen erhalten eine Vorlage, die sich an Person, Position und gewünschte Note anpassen lässt.
Vollständiges Zwischenzeugnis-Muster zum Übernehmen
Das folgende Muster zeigt ein qualifiziertes Zwischenzeugnis mit der Note „gut“ (Note 2). Alle Bewertungen stehen im Präsens. Name, Unternehmen, Zeitraum und Aufgaben sind Beispielangaben und müssen individuell ersetzt werden. Ein einfaches Zwischenzeugnis enthält nur Personalien und Tätigkeitsbeschreibung ohne Leistungs- und Verhaltensbeurteilung; für Bewerbungen ist in der Regel die hier gezeigte qualifizierte Form gefragt.
| Baustein | Musterformulierung |
|---|---|
| Überschrift | Zwischenzeugnis |
| Einleitung / Personalien | Herr Max Mustermann, geboren am 12. März 1990, ist seit dem 1. April 2021 als Vertriebsmitarbeiter im Außendienst in unserem Unternehmen tätig. |
| Aufgabenbeschreibung | Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: die Betreuung bestehender Kunden im Vertriebsgebiet Nordrhein-Westfalen die Akquise neuer Kunden sowie die Erstellung von Angeboten die eigenverantwortliche Führung von Preis- und Vertragsverhandlungen die Zusammenarbeit mit Vertriebsinnendienst und Logistik die Umsatzverantwortung für sein Vertriebsgebiet |
| Leistungsbeurteilung | Herr Mustermann erfüllt seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er arbeitet stets zuverlässig und eigenverantwortlich. Seine Fachkenntnisse setzt er jederzeit sicher und zielorientiert ein. Auch bei hohem Arbeitsaufkommen behält er den Überblick und erzielt stets gute Ergebnisse. |
| Verhaltensbeurteilung | Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist stets vorbildlich. |
| Schlussformel | Dieses Zwischenzeugnis erstellen wir auf Wunsch von Herrn Mustermann. Es dient der Vorlage im Rahmen einer Bewerbung um eine neue berufliche Herausforderung. Gerne bestätigen wir seine bisherigen Leistungen. |
| Abschluss | Musterstadt, 15. Mai 2025 (Ort, Datum, Unterschrift der Geschäftsführung) |
Bei der Anpassung gilt eine feste Reihenfolge: Zuerst werden die objektiven Angaben ersetzt — vollständiger Name, taggenaues Eintrittsdatum, aktuelle Position. Danach wird die Aufgabenliste an das tatsächliche Tätigkeitsfeld angepasst und nach Wichtigkeit sortiert; die wichtigste Aufgabe steht oben. Erst dann wird die Note festgelegt: Sie entsteht über die Steigerungswörter in der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Für die Note „sehr gut“ wird aus „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ die Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, für „befriedigend“ entfällt das Wort „stets“. Die Schlussformel bleibt in jeder Notenstufe gleich aufgebaut, nur der genannte Zweck ändert sich, etwa interne Bewerbung, Vorgesetztenwechsel oder anstehende Elternzeit.

Die Bausteine des Musters im Detail
Überschrift und Personalien. Die Überschrift lautet schlicht „Zwischenzeugnis“. In der Einleitung stehen der vollständige Name, das taggenaue Eintrittsdatum und die aktuelle Position. Ein Geburtsdatum ist üblich, aber nicht zwingend. Fehler bei Namen oder Daten wirken nachlässig und sind ein berechtigter Grund für eine Beanstandung.
Aufgabenbeschreibung. Die Tätigkeitsbeschreibung listet alle wesentlichen Aufgaben des Arbeitnehmers auf, geordnet nach ihrer Bedeutung. Vollständigkeit ist Teil der Bewertung: Fehlen Kernaufgaben, wirkt das Zeugnis lückenhaft und der Verantwortungsbereich erscheint kleiner, als er ist. Üblich sind Substantivierungen im Präsens („die Betreuung von“, „die Verantwortung für“), ergänzt um das einleitende „Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere“.
Leistungsbeurteilung. Der Kern ist die zusammenfassende Zufriedenheitsformel. Ergänzt wird sie durch Aussagen zu Arbeitsweise, Fachwissen, Belastbarkeit und Arbeitsergebnissen. Entscheidend ist die Summe der Steigerungswörter: „stets“, „jederzeit“ und „äußerst“ heben die Note, fehlende Verstärker senken sie. Die Reihenfolge der Einzelaspekte folgt meist dem Muster Zuverlässigkeit, Fachkompetenz, Ergebnisse.
Verhaltensbeurteilung. Das Sozialverhalten bildet einen eigenen Absatz. Die Reihenfolge ist festgelegt: zuerst die Vorgesetzten, dann die Kollegen, danach gegebenenfalls Kunden und Geschäftspartner. „Stets vorbildlich“ entspricht der besten Stufe, „vorbildlich“ ohne „stets“ bereits der zweitbesten.
Schlussformel. Das Zwischenzeugnis endet mit dem Erstellungsvermerk und der Zweckangabe. Ein kurzer Dank für die bisherige Zusammenarbeit ist nicht ausgeschlossen, wird aber häufig knapp gehalten oder weggelassen, damit das Dokument nicht wie ein Abschlusszeugnis wirkt. Bedauern über ein Ausscheiden und Wünsche für die berufliche Zukunft gehören dagegen ausschließlich ins Endzeugnis — im Zwischenzeugnis wären sie ein formaler Fehler, weil das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Ort, Datum und Unterschrift. Das Dokument schließt mit Ort, Ausstellungsdatum und der Unterschrift des Arbeitgebers oder eines vertretungsberechtigten Vorgesetzten. Rechtlich erforderlich ist die eigenhändige Unterschrift; ein rein elektronisch ausgestelltes Zeugnis genügt den formellen Anforderungen in der Regel nicht.
Formulierungen nach Notenstufe
Die Gesamtnote eines Zwischenzeugnisses entsteht aus der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung. Vier Standardformulierungen decken die gängigen Stufen ab:
| Note | Schulnote | Standardformulierung |
|---|---|---|
| 1 | sehr gut | „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ |
| 2 | gut | „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ |
| 3 | befriedigend | „zu unserer vollen Zufriedenheit“ |
| 4 | ausreichend | „zu unserer Zufriedenheit“ |
Der Unterschied zwischen den Stufen liegt in zwei Details: dem Steigerungswort „stets“ und dem Superlativ „vollsten“. Entfällt „stets“, sinkt die Note um mindestens eine Stufe — aus „gut“ wird „befriedigend“. Im Zwischenzeugnis stehen die Formeln im Präsens („erfüllt ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“), im Endzeugnis im Präteritum („erfüllte“). Formulierungen jenseits der Note 4, etwa „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“, sind in der Praxis ein deutliches Warnsignal und sollten in keinem Fall unkommentiert hingenommen werden.
Auch die Verhaltensbeurteilung folgt einem eigenen, ebenso streng abgestuften Code. Weil sie meist aus nur einem Satz besteht, tragen hier dieselben Steigerungswörter die gesamte Differenzierung:
| Note | Schulnote | Formulierung im Zwischenzeugnis (Präsens) |
|---|---|---|
| 1 | sehr gut | „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist stets vorbildlich.“ |
| 2 | gut | „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist vorbildlich.“ |
| 3 | befriedigend | „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist einwandfrei.“ |
| 4 | ausreichend | „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist im Großen und Ganzen einwandfrei.“ |
Leistungs- und Verhaltensnote müssen nicht identisch sein. Wer ein erhaltenes Zeugnis prüft, sollte beide Formeln getrennt gegen die Tabellen halten: Eine sehr gute Verhaltensnote gleicht eine schwächere Leistungsformel in der Gesamtwirkung nicht aus — für die Bewerbung zählt die Kombination beider Bewertungen.
Zwischenzeugnis vs. Endzeugnis: Die Unterschiede im Muster
Beide Zeugnisarten folgen demselben Aufbau, unterscheiden sich aber in fünf Punkten, die ein korrektes Muster abbilden muss:
| Merkmal | Zwischenzeugnis | Endzeugnis |
|---|---|---|
| Zeitform | Präsens („ist tätig“, „erfüllt“) | Präteritum („war tätig“, „erfüllte“) |
| Anlass | laufendes Arbeitsverhältnis mit triftigem Grund | Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
| Schlussformel | Erstellungsvermerk und Zweckangabe, keine Abschieds- und Zukunftswünsche | Dank, häufig auch Bedauern und Zukunftswünsche |
| Rechtsgrundlage | § 241 Abs. 2 BGB analog zu § 109 GewO | ausdrücklich in § 109 GewO geregelt |
| Wirkung | bindet den Arbeitgeber für das spätere Endzeugnis | keine weitere Bindung |
Der Zeitformwechsel ist in der Praxis der kritischste Punkt. Viele frei verfügbare Vorlagen sind Endzeugnis-Muster; wer sie ungeprüft übernimmt, erzeugt ein Dokument, das formal wie ein Abschlusszeugnis wirkt. Das gilt auch für die Schlussformel: Sätze wie „Wir bedauern das Ausscheiden“ oder „Für die Zukunft wünschen wir alles Gute“ signalisieren ein beendetes Arbeitsverhältnis und haben im Zwischenzeugnis nichts zu suchen. Umgekehrt fehlt im Endzeugnis die Zweckangabe, weil der Ausstellungsgrund mit dem Austritt aus dem Unternehmen offensichtlich ist.
Muss dennoch ein Endzeugnis-Muster als Ausgangsbasis herhalten, lässt es sich in fünf Schritten zu einem formal korrekten Zwischenzeugnis umbauen:
- Zeitform durchgehend ändern: Aus „war tätig“ wird „ist tätig“, aus „erfüllte“ wird „erfüllt“ — in jedem Satz, auch in der Aufgabenbeschreibung und der Zusammenfassung.
- Einleitung anpassen: Das Austrittsdatum entfällt; stattdessen steht „ist seit dem … in unserem Unternehmen tätig“.
- Abschiedsfloskeln streichen: Sätze wie „Wir bedauern sein Ausscheiden“ oder „Für die Zukunft wünschen wir alles Gute“ werden vollständig entfernt; Dankesformeln werden gestrichen oder ausdrücklich auf die bisherige Zusammenarbeit bezogen.
- Schlussformel neu setzen: Erstellungsvermerk plus Zweckangabe ergänzen, etwa „Es dient der Vorlage im Rahmen einer Bewerbung“.
- Gegenprobe: Das fertige Dokument Satz für Satz auf Präteritum-Reste und Abschiedsfloskeln durchsuchen.
Bindungswirkung: Warum das Muster fürs Endzeugnis wichtig ist
Ein einmal ausgestelltes Zwischenzeugnis kann der Arbeitgeber später nicht beliebig revidieren. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.06.2005 – 9 AZR 352/04) darf er im Endzeugnis ohne sachlichen Grund nicht zuungunsten des Arbeitnehmers von der Zwischenbewertung abweichen. Wer im Zwischenzeugnis mit „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ bewertet wurde, kann deshalb erwarten, dass das Endzeugnis mindestens dasselbe Niveau hält.
Die Bindung gilt nicht ausnahmslos: Hat sich die Leistung nach Ausstellung des Zwischenzeugnisses nachweislich verschlechtert oder liegen neue, belegbare Erkenntnisse vor, ist eine schlechtere Bewertung zulässig. Für Arbeitnehmer folgt daraus ein klarer Prüfauftrag: Das Zwischenzeugnis sollte vor der Annahme sorgfältig gelesen werden, denn es bildet die Referenz für das spätere Endzeugnis. Unstimmigkeiten sollten zeitnah angesprochen werden, statt auf die Endbeurteilung zu warten. Für Arbeitgeber bedeutet die Bindungswirkung, dass Formulierungen wohlüberlegt zu wählen sind — eine großzügig formulierte Zwischenbeurteilung lässt sich später nur mit triftigen Gründen korrigieren. Für Bewerbungen hat das Dokument zusätzlichen Nutzen: Es dokumentiert den aktuellen Leistungsstand belastbarer als ein älteres Endzeugnis eines früheren Arbeitgebers.
Weicht das Endzeugnis später ohne erkennbaren Grund von der Zwischenbewertung ab, sollten Arbeitnehmer zunächst schriftlich auf das frühere Zeugnis verweisen und eine Anpassung verlangen. Entscheidend ist, die Abweichung konkret zu benennen — etwa wenn aus „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ plötzlich „zu unserer vollen Zufriedenheit“ geworden ist. Bleibt der Arbeitgeber bei der schlechteren Bewertung, muss er im Streitfall darlegen, welche neuen Umstände die Abwertung rechtfertigen. Eine gerichtliche Klärung vor dem Arbeitsgericht bleibt die letzte Option; in vielen Fällen genügt bereits der sachliche Hinweis auf die Bindungswirkung, um eine Korrektur zu erreichen.
Häufige Fehler im Zwischenzeugnis-Muster vermeiden
Die folgenden fünf Fehler treten sowohl in selbst erstellten Zeugnissen als auch in Dokumenten auf, die Arbeitnehmer zur Prüfung erhalten:
- Endzeugnis-Formeln ungeprüft kopieren. Wer ein Endzeugnis-Muster als Vorlage nutzt, importiert Präteritum und Abschiedsfloskeln. Erkennbar ist das an Formulierungen wie „war tätig“ oder „wir wünschen für die Zukunft alles Gute“ — beides gehört nicht in ein Zwischenzeugnis.
- Schlussformel ohne Zweckbezug. Die Zweckangabe ist fester Bestandteil der üblichen Zwischenzeugnis-Schlussformel. Fehlt sie, wirkt das Dokument unvollständig; ein Satz wie „Das Zeugnis dient der Vorlage im Rahmen einer internen Bewerbung“ schließt die Lücke.
- Notencodes verwechseln. Kleinste Wortänderungen bedeuten Notenunterschiede. Fehlt das „stets“ in der Zusammenfassung, sinkt die Bewertung unbeabsichtigt um eine Stufe. Jede Formulierung sollte deshalb gegen die Notenstufen-Tabelle geprüft werden.
- Unvollständige Tätigkeitsbeschreibung. Fehlende Kernaufgaben sind eine versteckte Abwertung, weil sie den Verantwortungsbereich kleiner erscheinen lassen. Die Aufgabenliste muss vollständig sein und die wichtigste Tätigkeit an den Anfang stellen.
- Bindungswirkung ignorieren. Wer ein Zeugnis ungeprüft annimmt, legt die Messlatte für das Endzeugnis fest. Einwände gegen zu schwache oder fehlerhafte Formulierungen sollten zeitnah und konkret formuliert werden.

Häufige Fragen zum Zwischenzeugnis-Muster
Was ist der Unterschied zwischen Zwischenzeugnis und Endzeugnis?
Das Zwischenzeugnis wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und steht im Präsens; das Endzeugnis wird bei Beendigung erstellt und steht im Präteritum. Die Schlussformel des Zwischenzeugnisses nennt den Zweck des Dokuments und verzichtet auf Abschieds- und Zukunftswünsche. Rechtlich ist das Endzeugnis in § 109 GewO geregelt, während der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis analog dazu aus § 241 Abs. 2 BGB hergeleitet wird. Zusätzlich unterscheiden sich beide in der Bindungswirkung: Das Zwischenzeugnis legt den Rahmen für das spätere Endzeugnis fest.
Muss die Note im Endzeugnis gleich bleiben wie im Zwischenzeugnis?
Grundsätzlich ja. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (21.06.2005 – 9 AZR 352/04) darf der Arbeitgeber die im Zwischenzeugnis dokumentierte Bewertung im Endzeugnis nicht ohne sachlichen Grund verschlechtern. Eine schlechtere Note ist nur zulässig, wenn neue, belegbare Umstände vorliegen, etwa eine nachgewiesene Leistungsverschlechterung nach Ausstellung des Zwischenzeugnisses.
Welche Schlussformel gehört ins Zwischenzeugnis?
Die Schlussformel besteht aus zwei Elementen: dem Erstellungsvermerk („Dieses Zwischenzeugnis erstellen wir auf Wunsch von Herrn Mustermann“) und der Zweckangabe („Es dient der Vorlage im Rahmen einer Bewerbung“). Bedauern über den Weggang und Wünsche für die berufliche Zukunft sind typische Endzeugnis-Formeln und im Zwischenzeugnis fehl am Platz, weil das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Ein kurzer Dank für die bisherige Zusammenarbeit ist dagegen zulässig, wird aber häufig weggelassen, um das Dokument klar vom Endzeugnis abzugrenzen.
Was passiert, wenn Endzeugnis-Formulierungen einfach kopiert werden?
Das Ergebnis ist ein formal fehlerhaftes Dokument: falsche Zeitform, Abschiedsfloskeln im laufenden Arbeitsverhältnis und meist eine fehlende Zweckangabe. Für den Empfänger des Zeugnisses wirkt das wie ein Abschlusszeugnis und kann bei Bewerbungen irritieren. Betroffene sollten eine Korrektur verlangen, bei der die Zeitform durchgehend angepasst und die Schlussformel ersetzt wird.
Das vorgestellte Muster ist eine Arbeitsgrundlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor der Nutzung sollten alle Angaben individuell angepasst und die gewählte Notenstufe bewusst festgelegt werden. Bei Streitigkeiten über Inhalt oder Bewertung eines Zeugnisses hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.


