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Personal

Krankengeld Höhe: So viel Geld erhalten Sie wirklich

Berufswelt Journal Redaktion

Die Krankengeld Höhe beträgt 70 Prozent Ihres Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent Ihres Nettoentgelts – gedeckelt durch einen gesetzlichen Höchstbetrag (Stand: Januar 2026). Sind Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt stattdessen Krankengeld. Wie viel davon tatsächlich auf Ihrem Konto landet, hängt vom letzten Gehalt, von Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und von den Sozialversicherungsabzügen ab. Dieser Ratgeber zeigt den Rechenweg Schritt für Schritt – mit zwei Beispielrechnungen für ein Durchschnittsgehalt und für ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die Regeln zur Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen erklären wir in einem separaten Artikel.

Das Wichtigste zur Krankengeld-Höhe im Überblick:

  • 70 Prozent vom Brutto: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts – Ihres beitragspflichtigen Bruttoeinkommens (§ 47 SGB V).
  • Maximal 90 Prozent vom Netto: Es darf 90 Prozent Ihres Nettoentgelts nicht übersteigen; gezahlt wird der niedrigere Wert.
  • Höchstbetrag 2026: Mehr als 135,63 Euro pro Kalendertag zahlt keine gesetzliche Krankenkasse, weil die Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro im Jahr das Regelentgelt auf 193,75 Euro täglich deckelt.
  • Abzüge: Vom Krankengeld gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab – zusammen rund 12 bis 13 Prozent.
  • Bezugsdauer: Für dieselbe Erkrankung gibt es höchstens 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren.

Wie hoch ist das Krankengeld? Die 70/90-Prozent-Regel

Die gesetzliche Grundlage ist § 47 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V). Danach beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Regelentgelts. Regelentgelt ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, das Sie zuletzt bezogen haben und das beitragspflichtig zur Sozialversicherung war – bei einem festen Monatsgehalt also vereinfacht Ihr Bruttogehalt.

Diesen vollen Wert erhalten Sie allerdings nur, wenn er 90 Prozent Ihres Nettoentgelts nicht übersteigt. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Versicherte im Krankheitsfall mehr Geld zur Verfügung haben als im Arbeitsalltag. Deshalb vergleicht die Krankenkasse beide Werte kalendertäglich und zahlt den niedrigeren aus. Bei Durchschnittsverdienern ist fast immer die 90-Prozent-Netto-Grenze der maßgebliche Wert. Für Teilzeitbeschäftigte gilt übrigens dieselbe Formel: Maßgeblich ist Ihr tatsächliches Teilzeitentgelt, nicht ein fiktives Vollzeitgehalt.

Zusätzlich greift eine absolute Obergrenze: Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt bei der Berechnung außen vor. Diese Grenze liegt 2026 bei 69.750 Euro im Jahr, umgerechnet 193,75 Euro pro Tag. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 135,63 Euro Krankengeld pro Kalendertag – 2025 waren es noch 128,63 Euro. Wer deutlich mehr verdient, sollte die entstehende Einkommenslücke kennen und gegebenenfalls über eine private Krankentagegeldversicherung nachdenken.

Für freiwillig versicherte Selbstständige gilt dieselbe Grundformel: Auch dort beträgt das Krankengeld 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn ein entsprechender Wahltarif bei der Krankenkasse abgeschlossen wurde.

Gesetzestext von § 47 SGB V zur Höhe und Berechnung des Krankengeldes auf gesetze-im-internet.de

So wird das Krankengeld berechnet: Rechenweg Schritt für Schritt

Die Krankenkasse rechnet für jeden Versicherten nach demselben Schema. Mit fünf Schritten kommen Sie selbst zu einer belastbaren Schätzung:

  • Regelentgelt ermitteln. Grundlage ist der Bemessungszeitraum – der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, sofern dieser mindestens vier Wochen umfasst. Bei festem Monatsgehalt teilen Sie das Brutto durch 30 und erhalten das kalendertägliche Regelentgelt.
  • Einmalzahlungen hinzurechnen. Weihnachts- oder Urlaubsgeld und sonstige Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate erhöhen das tägliche Regelentgelt um je ein Dreihundertsechzigstel des jeweiligen Betrags.
  • 70 Prozent bilden. Multiplizieren Sie das tägliche Regelentgelt mit 0,7.
  • Netto-Grenze berechnen. Teilen Sie das Nettoentgelt des Bemessungszeitraums durch 30 und multiplizieren Sie das Ergebnis mit 0,9.
  • Werte vergleichen. Gezahlt wird der niedrigere Betrag. Liegt Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, begrenzt der Höchstbetrag von 135,63 Euro pro Tag das Ergebnis zusätzlich.

So wirken Einmalzahlungen konkret: Haben Sie im vergangenen Jahr beispielsweise 3.000 Euro Weihnachtsgeld erhalten, steigt Ihr tägliches Regelentgelt um 8,33 Euro (3.000 Euro geteilt durch 360). Der 70-Prozent-Wert erhöht sich dadurch um rund 5,83 Euro pro Tag. Auch die 90-Prozent-Netto-Grenze steigt, denn die Netto-Einmalzahlung wird ebenfalls durch 360 geteilt. Anschließend vergleicht die Kasse erneut beide Werte und zahlt den niedrigeren aus.

Krankengeld wird für jeden Kalendertag gezahlt – auch für Wochenenden und Feiertage. Jeder Monat wird pauschal mit 30 Tagen abgerechnet. Bei schwankenden Bezügen oder Stundenlöhnen zieht die Kasse die tatsächlich abgerechneten Entgelte heran. Zum Regelentgelt gehören neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zulagen und Provisionen, sofern sie beitragspflichtig waren. Nicht einbezogen werden dagegen Entgelte, für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Beispiel 1: Durchschnittsgehalt mit 3.000 Euro brutto

Ein Angestellter mit 3.000 Euro Monatsbrutto und rund 2.100 Euro netto erkrankt für mehrere Monate. Ohne Einmalzahlungen ergibt sich folgende Rechnung:

PositionWert
Monatsbrutto3.000 Euro
Monatsnetto (ca.)2.100 Euro
Tägliches Regelentgelt (3.000 / 30)100,00 Euro
70 Prozent vom Brutto (100 × 0,7)70,00 Euro
90 Prozent vom Netto (2.100 / 30 × 0,9)63,00 Euro
Brutto-Krankengeld pro Tag (niedrigerer Wert)63,00 Euro
Sozialversicherungsabzüge (ca. 12,4 Prozent)− 7,81 Euro
Auszahlung pro Tag55,19 Euro
Auszahlung pro Monat (30 Tage)1.655,70 Euro

Die 90-Prozent-Netto-Grenze ist hier der maßgebliche Wert: Statt 70,00 Euro werden 63,00 Euro pro Tag angesetzt. Nach den Abzügen bleiben monatlich rund 1.656 Euro – eine Einkommenslücke von etwa 444 Euro gegenüber dem bisherigen Netto. Kämen Einmalzahlungen hinzu, würden sie beide Vergleichswerte leicht erhöhen.

Für Ihre Haushaltsplanung heißt das: Mit dem Krankengeld stehen Ihnen rund 79 Prozent des bisherigen Nettogehalts zur Verfügung. Prüfen Sie bei einer absehbaren längeren Erkrankung frühzeitig, ob Miete, Kreditraten und andere Fixkosten mit diesem Betrag gedeckt sind – so vermeiden Sie Engpässe, sobald die Entgeltfortzahlung endet.

Beispiel 2: Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Eine Führungskraft mit 90.000 Euro Jahresgehalt (7.500 Euro brutto im Monat, rund 4.600 Euro netto) liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die Rechnung zeigt, wie der Höchstbetrag wirkt:

PositionWert
Monatsbrutto7.500 Euro
Monatsnetto (ca.)4.600 Euro
Tägliches Regelentgelt (7.500 / 30)250,00 Euro
Gedeckelt auf den BBG-Höchstwert193,75 Euro
70 Prozent vom gedeckelten Regelentgelt135,63 Euro
90 Prozent vom Netto (4.600 / 30 × 0,9)138,00 Euro
Brutto-Krankengeld pro Tag (niedrigerer Wert)135,63 Euro
Sozialversicherungsabzüge (ca. 12,4 Prozent)− 16,82 Euro
Auszahlung pro Tag118,81 Euro
Auszahlung pro Monat (30 Tage)3.564,30 Euro

Obwohl die 90-Prozent-Netto-Grenze 138,00 Euro erlauben würde, stoppt der Höchstbetrag das Krankengeld bei 135,63 Euro täglich. Die Einkommenslücke beträgt rund 1.036 Euro im Monat. Auch hohe Einmalzahlungen wie Bonus oder Tantiemen ändern daran nichts: Sie erhöhen zwar rechnerisch das Regelentgelt, doch die Deckelung auf 193,75 Euro täglich bleibt bestehen. Je weiter das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, desto größer wird die Lücke – bei 10.000 Euro Monatsbrutto bliebe das Krankengeld unverändert beim Höchstbetrag von 135,63 Euro pro Tag. Beide Beispiele sind Modellrechnungen mit gerundeten Werten; Ihre konkreten Zahlen hängen unter anderem von Ihrer Steuerklasse und von Einmalzahlungen ab – verbindliche Werte nennt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Infografik: So wird das Krankengeld berechnet: Rechenweg Schritt für Schritt Position: Monatsbrutto | Wert: 7.500 Euro Position: Mon...

Welche Abzüge werden vom Krankengeld einbehalten?

Das Krankengeld ist eine Bruttoleistung. Ihre Krankenkasse behält davon die Arbeitnehmeranteile zu drei Zweigen der Sozialversicherung ein und führt sie direkt ab:

AbzugAnteil am Krankengeld
Rentenversicherung (halber Beitragssatz von 18,6 Prozent)9,3 Prozent
Arbeitslosenversicherung (halber Beitragssatz von 2,6 Prozent)1,3 Prozent
Pflegeversicherung (halber Beitragssatz von 3,6 Prozent)1,8 Prozent
Zuschlag für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren+ 0,6 Prozent

In Summe sind das rund 12,4 Prozent – für Kinderlose etwa 13 Prozent. Beiträge zur Krankenversicherung zahlen Sie dagegen nicht: Während des Krankengeldbezugs bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Im Gegenzug laufen Ihre Versicherungszeiten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter, weil die Kasse die Beiträge automatisch einbehält und abführt – Sie müssen nichts weiter veranlassen. Die Beitragssätze können sich ändern; die aktuell geltenden Werte erfahren Sie bei Ihrer Kasse.

Steuerlich gilt: Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Erhalten Sie im Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben – das Krankengeld kann dann den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen erhöhen. Die Krankenkassen melden die gezahlten Lohnersatzleistungen elektronisch an die Finanzverwaltung; die Beträge tragen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Details dazu klären Sie am besten mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein; dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt? Bezugsdauer und Fristen

Die Bezugsdauer regelt § 48 SGB V: Für dieselbe Erkrankung zahlt die Kasse längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Die Drei-Jahres-Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde. Die Zeit der Entgeltfortzahlung wird auf die Frist angerechnet – nach den üblichen ersten sechs Wochen mit vollem Gehalt bleiben Ihnen daher bis zu 72 Wochen Krankengeld.

Ein Beispiel verdeutlicht die Frist: Wird Ihre Arbeitsunfähigkeit am 1. März 2026 ärztlich festgestellt, läuft der Drei-Jahres-Zeitraum bis Ende Februar 2029. Erkranken Sie innerhalb dieses Zeitraums mehrfach an derselben Krankheit – etwa nach einem Arbeitsversuch zwischendurch –, werden alle Krankengeldzeiten zusammengerechnet. Erreicht die Summe 78 Wochen, endet der Anspruch, auch wenn die drei Jahre noch nicht vollständig abgelaufen sind.

Kommt während einer Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert sich der Anspruch dadurch nicht. Läuft die Frist ab, endet die Zahlung – im Fachjargon spricht man von der Aussteuerung. Ihre Krankenkasse führt Buch über die aufsummierten Zeiten und weist Sie in der Regel auf das nahende Ende der Höchstbezugsdauer hin; behalten Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten dennoch selbst im Blick. Prüfen Sie in diesem Fall frühzeitig Anschlussleistungen wie Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente; Krankenkasse und Agentur für Arbeit beraten dazu. Ein neuer Anspruch für dieselbe Krankheit kann entstehen, wenn die Drei-Jahres-Frist abgelaufen ist und Sie in der Zwischenzeit wieder erwerbstätig waren – die Kasse prüft das im Einzelfall.

Antrag und Auszahlung: So funktioniert es über die Krankenkasse

Anspruch auf Krankengeld haben vor allem gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer sowie freiwillig Versicherte mit Krankengeld-Wahltarif. Ein klassischer Antrag ist in der Regel nicht nötig: Der Arzt übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an Ihre Krankenkasse. Ihre Krankmeldung beim Arbeitgeber müssen Sie dagegen weiterhin selbst übernehmen – die eAU ersetzt nur den früheren Papiernachweis gegenüber der Kasse, nicht die Meldung im Betrieb. Nähert sich das Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung, fordert die Kasse beim Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung an und berechnet daraus Ihr Krankengeld. Darin bestätigt der Arbeitgeber Ihr letztes Brutto- und Nettoentgelt sowie die Einmalzahlungen der vergangenen zwölf Monate. Melden Sie sich sicherheitshalber selbst bei der Kasse, sobald absehbar ist, dass Sie länger ausfallen – so vermeiden Sie Zahlungspausen.

Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab dem ersten Tag Ihres Krankengeld-Anspruchs und danach fortlaufend, üblicherweise als Dauerüberweisung. Nach der Bearbeitung der Unterlagen vergehen in der Regel nur wenige Bankarbeitstage, bis das Geld auf Ihrem Konto ist. Achten Sie auf lückenlose Folgebescheinigungen: Ist die Arbeitsunfähigkeit nicht nahtlos ärztlich weiter bescheinigt, stockt die Zahlung. Bei Verzögerungen hilft meist ein kurzer Anruf bei der Kasse – häufig fehlt nur die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre bei der Kasse hinterlegte Bankverbindung aktuell ist, damit die Überweisung nicht ins Leere läuft.

Häufige Fragen zur Krankengeld-Höhe

Wie hoch ist das Krankengeld genau?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent Ihres Nettoentgelts (§ 47 SGB V), gedeckelt auf 135,63 Euro pro Tag (2026). Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bleiben bei einem Durchschnittseinkommen etwa 79 Prozent des bisherigen Nettogehalts. Wie hoch Ihr persönlicher Anspruch ausfällt, können Sie mit dem Rechenweg weiter oben selbst überschlagen – Ihr Nettoentgelt ermitteln Sie zum Beispiel mit einem Brutto-Netto-Rechner.

Welche Abzüge gibt es beim Krankengeld?

Abgezogen werden Beiträge zur Rentenversicherung (9,3 Prozent), Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent) und Pflegeversicherung (1,8 Prozent, für Kinderlose plus 0,6 Prozent) – insgesamt rund 12 bis 13 Prozent. Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an, Sie bleiben beitragsfrei versichert. Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung (§ 48 SGB V). Die ersten sechs Wochen mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber werden mitgerechnet, sodass effektiv bis zu 72 Wochen Krankengeld bleiben.

Wann wird Krankengeld ausgezahlt?

Rückwirkend ab dem ersten Tag Ihres Anspruchs, sobald die elektronische Krankschreibung und die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorliegen. Nach der Bearbeitung dauert die Überweisung in der Regel nur wenige Bankarbeitstage; danach erfolgt die Zahlung fortlaufend bis zum Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Hinweis: Alle Angaben mit Stand Januar 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei individuellen Fragen zu Ihrem Krankengeld wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder eine geeignete Fachperson.