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Personal

Arbeitsstunden pro Monat: Formel, Tabelle & Beispiele

Berufswelt Journal Redaktion
Woman using a calculator at a desk with a laptop and notepad, involved in office work.
Bild von Mikhail Nilov auf Pexels

Wie viele Arbeitsstunden pro Monat ergeben sich aus Ihrer vertraglichen Wochenarbeitszeit? Bei einer 40-Stunden-Woche liegt der rechnerische Durchschnitt bei rund 173 Stunden pro Monat. Dahinter steht eine einfache Formel, die die Jahresarbeitszeit gleichmäßig auf zwölf Kalendermonate verteilt. Dieser Ratgeber zeigt die Formel samt Herleitung, erklärt, warum je nach Quelle 173, 173,33 oder 174 Stunden genannt werden, und liefert eine vollständige Tabelle für Wochenarbeitszeiten von 20 bis 42 Stunden. Drei durchgerechnete Beispiele zeigen zudem, wie Sie die Monatsstunden für Stundenlohn, Teilzeitgehalt und Überstunden korrekt anwenden – alle Werte sind so erklärt, dass Sie sie ohne Rechner nachvollziehen können.

  • Formel: Wochenstunden × 13 ÷ 3 (identisch: × 52 ÷ 12 beziehungsweise gerundet × 4,33) = durchschnittliche Arbeitsstunden pro Monat.
  • Ergebnis: 40 Wochenstunden ergeben 173,33 Stunden pro Monat, kaufmännisch gerundet 173 Stunden.
  • Rundung: Manche Quellen nutzen den Faktor 4,35 und kommen auf 174 Stunden; der Unterschied ist reine Rundungslogik.
  • Praxis: Die tatsächlichen Arbeitstage schwanken je nach Kalendermonat; für das feste Monatsgehalt zählt der Durchschnitt.
  • Tabelle: Die Übersicht weiter unten zeigt die Monats-Sollstunden für 20 bis 42 Wochenstunden.

Formel für Arbeitsstunden pro Monat: So rechnen Sie richtig

Die monatliche Arbeitszeit lässt sich aus der Wochenarbeitszeit in zwei Schritten ableiten:

  • Multiplizieren Sie Ihre Wochenstunden mit 52, der Zahl der Wochen pro Jahr. Beispiel: 40 Stunden × 52 = 2.080 Stunden Jahresarbeitszeit.
  • Teilen Sie das Ergebnis durch 12 Monate. Beispiel: 2.080 ÷ 12 = 173,33 Stunden pro Monat.

Zusammengefasst ergibt das die Kurzformel: Wochenarbeitszeit × 13 ÷ 3. Der Bruch 13/3 entsteht durch Kürzen von 52/12 und entspricht dem Dezimalwert 4,3333 (periodisch). Sie können daher genauso gut mit 52 ÷ 12 oder mit dem gerundeten Faktor 4,33 rechnen – das Ergebnis bleibt praktisch identisch.

Ein verbreiteter Rechenfehler ist die Multiplikation mit 4. Ein Kalendermonat hat aber mehr als vier Wochen: Vier Wochen sind nur 28 Tage, ein durchschnittlicher Monat dauert dagegen 30,4 Tage (365 Tage ÷ 12). Damit enthält ein Kalendermonat im Schnitt gut 4,3 Wochen, nicht vier. Nur der Februar kommt in normalen Jahren mit exakt 28 Tagen auf vier volle Wochen.

Ein weiteres Beispiel: Bei einer 38-Stunden-Woche rechnen Sie 38 × 13 ÷ 3 = 164,67 Stunden pro Monat. Bei 25 Wochenstunden sind es 108,33 Stunden. Die so ermittelten Monatsstunden sind die sogenannten Sollstunden: die Arbeitszeit, die Sie laut Arbeitsvertrag im Durchschnitt pro Monat ableisten. Diese Zahl ist die Bezugsgröße für fast alle Abrechnungsfragen – vom Monatsgehalt über den Stundenlohn bis zur Überstundenvergütung.

Warum unterschiedliche Werte kursieren: 173, 173,33 oder 174 Stunden?

Wer verschiedene Rechner und Ratgeber vergleicht, stößt auf abweichende Ergebnisse: mal 173, mal 173,33, mal 174 Stunden für dieselbe 40-Stunden-Woche. Verantwortlich ist der verwendete Wochenfaktor:

  • Faktor 13/3 (= 4,3333…): mathematisch exakt aus 52 Wochen ÷ 12 Monaten hergeleitet; Ergebnis bei 40 Stunden: 173,33.
  • Faktor 4,33: kaufmännisch gerundete Variante von 13/3; Ergebnis: 173,20.
  • Faktor 4,35: berücksichtigt, dass ein Jahr mit 365 Tagen etwas mehr als 52 Wochen hat (52,14 Wochen ÷ 12 = 4,345, gerundet 4,35); Ergebnis: 174,00.
  • Faktor 4,3: grobe Vereinfachung; Ergebnis: 172,00.

Die Differenz zwischen dem kleinsten und dem größten Ergebnis beträgt bei der 40-Stunden-Woche rund zwei Stunden pro Monat. Für die Lohnabrechnung ist diese Spanne in der Regel unerheblich, weil Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festlegen, wie gerechnet wird. Wenn Sie Werte aus unterschiedlichen Quellen vergleichen, prüfen Sie deshalb immer zuerst, mit welchem Faktor gerechnet wurde. Ihre Personalabteilung oder ein Steuerberater kann Ihnen sagen, welcher Faktor in Ihrer Abrechnung verwendet wird. Für eigene Berechnungen empfehlen wir den exakten Bruch 13/3: Er lässt sich ohne Rundungsfehler herleiten und ist in der Praxis weit verbreitet.

Tabelle: Monatliche Sollstunden nach Wochenarbeitszeit

Die folgende Tabelle listet die durchschnittlichen monatlichen Sollstunden für Wochenarbeitszeiten von 20 bis 42 Stunden. Grundlage ist die exakte Formel Wochenstunden × 13 ÷ 3; die Werte sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

WochenarbeitszeitArbeitsstunden pro Monat (Durchschnitt)
20 Stunden86,67 Stunden
21 Stunden91,00 Stunden
22 Stunden95,33 Stunden
23 Stunden99,67 Stunden
24 Stunden104,00 Stunden
25 Stunden108,33 Stunden
26 Stunden112,67 Stunden
27 Stunden117,00 Stunden
28 Stunden121,33 Stunden
29 Stunden125,67 Stunden
30 Stunden130,00 Stunden
31 Stunden134,33 Stunden
32 Stunden138,67 Stunden
33 Stunden143,00 Stunden
34 Stunden147,33 Stunden
35 Stunden151,67 Stunden
36 Stunden156,00 Stunden
37 Stunden160,33 Stunden
38 Stunden164,67 Stunden
39 Stunden169,00 Stunden
40 Stunden173,33 Stunden
41 Stunden177,67 Stunden
42 Stunden182,00 Stunden

Ablesen lässt sich etwa: Eine 35-Stunden-Woche entspricht rund 151,67 Stunden pro Monat, eine 30-Stunden-Woche genau 130 Stunden und eine 20-Stunden-Woche rund 86,67 Stunden. Diese Durchschnittswerte bilden die Grundlage für Gehaltsabrechnungen, Stundenlohnberechnungen und die Planung von Teilzeitmodellen.

Infografik: Tabelle der monatlichen Sollstunden nach Wochenarbeitszeit für 20 bis 42 Wochenstunden

Durchschnittsformel oder tatsächliche Arbeitstage im Kalendermonat?

Die Durchschnittsformel glättet das Jahr – der reale Kalender tut das nicht. Je nach Monatslänge und Wochenendlage kommen unterschiedlich viele Arbeitstage zusammen. Von 365 Tagen entfallen rund 104 Tage auf Wochenenden, sodass etwa 260 Arbeitstage von Montag bis Freitag bleiben; verteilt auf zwölf Monate ergibt das im Mittel rund 21 bis 22 Arbeitstage pro Monat. Tatsächlich schwankt die Zahl zwischen 20 und 23.

Was das ausmacht, zeigt ein Vergleich bei einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden: Ein kurzer Monat mit 20 Arbeitstagen bringt 160 Arbeitsstunden, ein langer Monat mit 23 Arbeitstagen dagegen 184 Stunden. Zwischen beiden Monaten liegen 24 Stunden – drei volle Arbeitstage.

Für den konkreten Kalendermonat nutzen Sie deshalb eine zweite Formel: tägliche Arbeitszeit × Arbeitstage des Monats. Arbeitstage sind dabei die Wochentage, an denen Sie laut Vertrag arbeiten, abzüglich der Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen. Beide Rechenwege haben ihre Berechtigung: Der Durchschnitt sorgt für eine gleichmäßige Abrechnung, die Tageszählung bildet den konkreten Kalendermonat ab.

Für Arbeitnehmer mit festem Monatsgehalt ändert sich durch die Schwankung nichts: Das Gehalt bleibt konstant, ob der Monat 20 oder 23 Arbeitstage hat – die Durchschnittsformel ist hier die vereinbarte Rechengröße. Anders sieht es bei Stundenlöhnern aus: Ihr Monatsverdienst richtet sich nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden und fällt in kurzen Monaten entsprechend niedriger aus, selbst wenn die Wochenarbeitszeit konstant bleibt. Auch für die Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns sind die real geleisteten Stunden des Kalendermonats maßgeblich, nicht der Jahresdurchschnitt.

Bedeutung für den Stundenlohn: Beispielrechnung

Ihren effektiven Stundenlohn ermitteln Sie, indem Sie das Bruttomonatsgehalt durch die durchschnittlichen Monatsstunden teilen: Stundenlohn = Bruttogehalt ÷ Monatsstunden.

Beispiel: Ein Angestellter verdient 3.200 Euro brutto im Monat bei einer 40-Stunden-Woche. Rechnung: 3.200 ÷ 173,33 = 18,46 Euro pro Stunde. Umgekehrt funktioniert die Rechnung ebenso: Wenn Sie einen bestimmten Stundenlohn anstreben, multiplizieren Sie ihn mit den Monatsstunden. Für 20 Euro pro Stunde brauchen Sie bei einer Vollzeitstelle ein Bruttogehalt von 20 × 173,33 = 3.466,60 Euro.

Der Vergleich lohnt sich besonders bei Gehaltsverhandlungen und Jobwechseln: Ein höheres Monatsgehalt kann bei längerer Wochenarbeitszeit unterm Strich einen niedrigeren Stundenlohn bedeuten. 3.600 Euro bei 42 Wochenstunden (182 Stunden monatlich) ergeben 19,78 Euro pro Stunde – weniger als 3.400 Euro bei 38 Wochenstunden (164,67 Stunden), nämlich 20,65 Euro. Der Stundenlohn ist damit die faire Vergleichsgröße, wenn Arbeitszeitmodelle mit unterschiedlichen Wochenstunden gegenüberstehen. Bei Gehaltserhöhungen empfiehlt sich derselbe Test: Teilen Sie das neue Gehalt durch die Monatsstunden und vergleichen Sie den Stundensatz vorher und nachher.

Beim gesetzlichen Mindestlohn gilt außerdem: Gehalt und tatsächlich gearbeitete Stunden müssen zusammenpassen. Wer bei festem Gehalt dauerhaft deutlich mehr Stunden leistet als vereinbart, rutscht rechnerisch unter die gesetzliche Untergrenze – ein Blick auf die Monatsstunden liefert hier Klarheit.

Bedeutung für das Teilzeitgehalt: Beispielrechnung

Für Teilzeitkräfte funktioniert dieselbe Formel – nur mit der reduzierten Wochenarbeitszeit. Bei 20 Wochenstunden ergeben sich 20 × 13 ÷ 3 = 86,67 Stunden pro Monat, bei 30 Wochenstunden genau 130 Stunden.

Beispiel: Eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden ist mit 3.600 Euro brutto dotiert. Eine Teilzeitkraft arbeitet 20 Stunden, also genau die Hälfte. Das anteilige Gehalt: 3.600 × 20 ÷ 40 = 1.800 Euro. Die Probe über die Stunden bestätigt das Ergebnis: 1.800 ÷ 86,67 = 20,77 Euro pro Stunde – exakt so viel wie in Vollzeit (3.600 ÷ 173,33 = 20,77 Euro). Bei 30 Wochenstunden, also 75 Prozent der Vollzeitstelle, läge das Gehalt entsprechend bei 2.700 Euro.

Diese Prozentlogik macht Teilzeitgehälter transparent: Stundenzahl und Gehalt sollten immer im selben Verhältnis zur Vollzeitstelle stehen. Beachten Sie: Teilzeitkräfte haben Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie vergleichbare Vollzeitkräfte; eine Benachteiligung wegen Teilzeit ist gesetzlich untersagt. Die Monatsstunden-Rechnung macht genau das prüfbar.

Praxistipp: Weisen Sie Teilzeitwünsche in Bewerbungsgesprächen oder internen Anträgen als Prozentsatz der Vollzeitstelle aus. So lassen sich Monatsstunden und Gehalt ohne Diskussion direkt ableiten, und beide Seiten rechnen mit denselben Zahlen.

Überstundenabrechnung: Beispielrechnung

Auch für die Überstundenabrechnung brauchen Sie den Stundensatz aus der Durchschnittsrechnung. Basis ist wieder: Bruttomonatsgehalt ÷ Monatsstunden.

Beispiel: Ein Mitarbeiter mit 3.500 Euro Monatsgehalt und 40-Stunden-Woche leistet zehn Überstunden. Sein Stundensatz: 3.500 ÷ 173,33 = 20,19 Euro. Die zehn Mehrstunden sind damit 201,90 Euro wert. Ist vertraglich ein Zuschlag von 25 Prozent vereinbart, steigt der Satz auf 25,24 Euro pro Überstunde; die Abrechnung ergibt dann 252,40 Euro brutto. Ohne vereinbarten Zuschlag werden Überstunden zum normalen Stundensatz ausgezahlt oder – falls so geregelt – durch Freizeit ausgeglichen.

Wichtig: Einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge gibt es nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht; Arbeits- und Tarifverträge regeln, ob und wie Mehrarbeit vergütet wird. In vielen Unternehmen werden Überstunden zudem erst ab einer bestimmten Schwelle oder nur nach ausdrücklicher Anordnung anerkannt – prüfen Sie Ihre Vertragsklauseln, bevor Sie Mehrarbeit einreichen. Dokumentieren Sie Ihre Überstunden fortlaufend mit Datum und Stundenzahl. Nur mit einer sauberen Aufzeichnung lässt sich die Abrechnung später prüfen oder einfordern, besonders wenn die geleisteten Stunden regelmäßig über den vertraglichen Sollstunden liegen.

Häufige Fehler bei der Berechnung der Arbeitsstunden pro Monat

Bei der Berechnung der monatlichen Arbeitsstunden schleichen sich immer wieder dieselben Fehler ein. Drei davon sollten Sie kennen:

Fehler 1: Feiertage und Urlaub aus den Sollstunden herausrechnen

Die Durchschnittsformel ist eine Jahresbetrachtung: Sie verteilt die vertragliche Arbeitszeit gleichmäßig auf zwölf Monate, bezahlte Abwesenheiten wie Urlaub, Feiertage und Kranktage sind darin bereits eingeebnet. Wer von den 173,33 Stunden noch Urlaubs- oder Feiertage abzieht, rechnet doppelt. Das feste Monatsgehalt bleibt in Urlaubs- und Feiertagsmonaten unverändert – die bezahlte Freistellung ist über das Entgeltfortzahlungsprinzip abgesichert. Erst wenn Sie die tatsächlich gearbeiteten Stunden eines einzelnen Monats ermitteln wollen, ziehen Sie diese Tage ab.

Fehler 2: Bruttoarbeitszeit mit bezahlter Arbeitszeit verwechseln

Wer von 8 bis 17 Uhr im Betrieb ist, war neun Stunden anwesend, hat aber nicht neun Stunden gearbeitet. Gesetzliche Pausen – mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Arbeitsstunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden – sind in der Regel unbezahlt und zählen nicht als Arbeitszeit. Aus neun Stunden Anwesenheit werden so 8,5 bezahlte Stunden. Für alle Formeln in diesem Artikel gilt: Gerechnet wird immer mit der Nettoarbeitszeit ohne Pausen, also mit der Zeit, für die es Lohn gibt.

Fehler 3: Mit dem Faktor 4 statt 4,33 rechnen

Die schnelle Kopfrechnung „Wochenstunden mal vier“ unterschlägt rund 7,7 Prozent der Monatsstunden: Bei 40 Wochenstunden kommen nur 160 statt 173,33 Stunden heraus. Über ein Jahr summiert sich die Differenz auf rund 160 Stunden – das entspricht vier vollen Arbeitswochen. Nutzen Sie deshalb immer die exakte Formel oder die Tabelle oben.

Häufige Fragen zu den Arbeitsstunden pro Monat

Wie berechnet man die Arbeitsstunden pro Monat bei Schichtarbeit?

Bei Schicht- und Wechselschichtmodellen bleibt die Formel dieselbe – entscheidend ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über den vollständigen Schichtrhythmus. Beispiel: Ein Dreiwochenzyklus mit 38, 40 und 42 Stunden ergibt im Schnitt 40 Wochenstunden und damit 173,33 Monatsstunden. Weil die tatsächliche Verteilung stark schwankt, sollten Schichtkräfte ihre monatlichen Ist-Stunden zusätzlich dokumentieren. Viele Tarifverträge definieren ohnehin eigene wöchentliche Regelarbeitszeiten, nach denen sich die Sollstunden richten; Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit kommen gegebenenfalls hinzu, ändern aber nichts an der Stundenzahl selbst.

Wie viele Arbeitsstunden hat ein Jahr?

Die Jahresarbeitszeit ergibt sich aus Wochenstunden × 52. Bei 40 Wochenstunden sind das 2.080 Stunden brutto. Netto – nach Abzug von Urlaub und Feiertagen – bleiben deutlich weniger: Ein Beispiel mit 30 Urlaubstagen und zehn Feiertagen, die auf Arbeitstage fallen, ergibt 2.080 minus 240 minus 80, also rund 1.760 Stunden tatsächliche Arbeitszeit im Jahr. Je nach Bundesland fallen neun bis dreizehn gesetzliche Feiertage an; der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 20 Arbeitstagen in der Fünf-Tage-Woche, vertraglich üblich sind 25 bis 30 Tage.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttoarbeitszeit und bezahlter Arbeitszeit?

Bruttoarbeitszeit bezeichnet die gesamte Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz inklusive Pausen. Bezahlt wird dagegen die Nettoarbeitszeit: die Anwesenheit abzüglich unbezahlter Pausen. Ein Beispiel: Wer 8,5 Stunden im Betrieb ist und eine halbe Stunde Mittagspause nimmt, hat acht bezahlte Arbeitsstunden. Für Gehalts-, Überstunden- und Mindestlohnrechnungen ist immer die bezahlte Arbeitszeit maßgeblich. Zeiterfassungssysteme ziehen Pausen daher automatisch ab – bei manuellen Aufzeichnungen sollten Sie das ebenfalls tun.

Wer seine Arbeitsstunden pro Monat kennt, prüft Gehaltsabrechnungen, Stundenlöhne und Überstunden mit wenigen Rechenschritten. Die Formel Wochenstunden × 13 ÷ 3 liefert den verlässlichen Durchschnitt – und die Tabelle oben erspart Ihnen künftig das Nachrechnen.

Schweißarbeiten in einer Stahlfertigungshalle – Schichtarbeit in der Industrie
Bild von Hoang NC