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Gehalts-Tools

Teilzeit Gehaltsrechner

Berechne in Sekunden dein Brutto- und Nettogehalt bei reduzierter Stundenzahl. Gib dein Vollzeitgehalt, die Vollzeit- und die gewünschten Teilzeitstunden ein – der Rechner zeigt dir Teilzeit-Brutto, Netto und Stundenlohn im Vergleich zur Vollzeit.

Dein Teilzeit-Bruttogehalt

2.000 € / Monat

Teilzeit-Brutto
2.000 €
Teilzeit-Netto
1.476 €
Stundenlohn (brutto)
23,08 €
Jahresbrutto
24.000 €

Du arbeitest 50 % der Vollzeit – und erhältst dafür 50 % des Brutto­gehalts. Netto bleiben dir aber 57 % des Vollzeit-Nettos (2.606 €1.476 €).

Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Netto ist eine Schätzung auf Basis der Werte 2025 (Steuerklasse, ohne Kirchensteuer, gesetzlich kranken-/rentenversichert). Tatsächliche Werte hängen von Krankenkasse, Bundesland, Kindern u. a. ab. Ohne Gewähr.

So funktioniert der Teilzeit Gehaltsrechner

Gib dein aktuelles Vollzeit-Bruttogehalt pro Monat, deine Vollzeitstunden (in der Regel 40 Stunden pro Woche) und die gewünschten Teilzeitstunden ein. Der Rechner ermittelt sofort dein neues Teilzeit-Bruttogehalt, deinen Stundenlohn und – wenn du möchtest – eine Netto-Schätzung über deine Steuerklasse. So siehst du auf einen Blick, wie sich eine Arbeitszeitreduzierung auf dein Einkommen auswirkt.

Formel: So wird das Teilzeitgehalt berechnet

Das Teilzeit-Brutto ergibt sich proportional aus dem Verhältnis von Teilzeit- zu Vollzeitstunden:

Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden)

Beispiel: Bei 4.000 € brutto in Vollzeit (40 Stunden) und einem Wechsel auf 20 Stunden sind das 4.000 € × (20 ÷ 40) = 2.000 € brutto pro Monat. Der Brutto-Stundenlohn bleibt dabei gleich – reduziert wird nur die Stundenzahl.

Warum sich das Netto nicht proportional halbiert

Wichtig: Wer die Arbeitszeit halbiert, bekommt zwar nur das halbe Brutto – aber nicht das halbe Netto. Durch den progressiven Einkommensteuertarif sinkt bei weniger Brutto auch der durchschnittliche Steuersatz, und der Grundfreibetrag bleibt erhalten. In vielen Fällen bleiben so deutlich mehr als 50 % des Vollzeit-Nettos übrig. Aktiviere im Rechner „Netto schätzen", um diesen Effekt für deine Steuerklasse direkt zu sehen.

Teilzeit, Rente und Recht auf Teilzeit

  • Rente: Weniger Brutto bedeutet geringere Rentenbeiträge und damit niedrigere Rentenansprüche – über viele Jahre ein spürbarer Unterschied.
  • Recht auf Teilzeit: In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht nach sechs Monaten grundsätzlich ein Anspruch auf Teilzeit.
  • Brückenteilzeit: ermöglicht eine befristete Reduzierung von ein bis fünf Jahren mit anschließender Rückkehr zur vorherigen Stundenzahl.
  • Stundenlohn vergleichen: Mit unserem Stundenlohnrechner kannst du den Brutto-Stundenlohn gegenprüfen.

Häufige Fragen

Wie berechne ich mein Teilzeitgehalt aus dem Vollzeitgehalt?

Multipliziere dein Vollzeit-Brutto mit dem Verhältnis aus Teilzeit- und Vollzeitstunden. Formel: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Beispiel: 4.000 € bei 40 Std. und Wechsel auf 20 Std. ergeben 4.000 € × (20 ÷ 40) = 2.000 € brutto im Monat.

Halbiert sich mein Netto, wenn ich die Stunden halbiere?

Nein. Das Bruttogehalt sinkt zwar proportional zur Arbeitszeit, das Netto sinkt aber meist weniger stark. Grund ist der progressive Steuertarif: Bei weniger Brutto greift ein niedrigerer Steuersatz, und der Grundfreibetrag bleibt erhalten. Oft bleiben bei halbierter Stundenzahl deutlich mehr als 50 % des Vollzeit-Nettos übrig.

Rechnet der Teilzeit Gehaltsrechner brutto oder netto?

Beides: Der Rechner ermittelt zuerst das Teilzeit-Brutto und schätzt auf Wunsch das Netto über die Steuerklasse. Die Netto-Schätzung berücksichtigt Lohnsteuer, Soli und Sozialabgaben (Stand 2025) und ist eine Annäherung – ohne Gewähr.

Welche Nachteile hat Teilzeit bei der Rente?

Wer in Teilzeit arbeitet, zahlt entsprechend weniger in die Rentenversicherung ein und erwirbt dadurch geringere Rentenansprüche. Über viele Jahre kann das die spätere Rente spürbar senken. Wer das vermeiden will, kann freiwillige Beiträge oder private Vorsorge prüfen.

Habe ich ein Recht auf Teilzeit?

In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit grundsätzlich ein Anspruch auf Teilzeit. Über die Brückenteilzeit lässt sich die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduzieren und danach wieder aufstocken – Voraussetzung ist meist ein Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten.

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