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TVöD-Entgelttabelle 2026: Alle Gruppen und Stufen

Berufswelt Journal Redaktion

Die TVöD-Entgelttabelle 2026 gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 und setzt die zweite Stufe des Tarifabschlusses vom 6. April 2025 um: Nach der Erhöhung um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro monatlich) zum 1. April 2025 steigen die Tabellenentgelte zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent. In diesem Artikel finden Sie die vollständigen Entgelttabellen für den Bereich VKA (Kommunen) und für den Bund – jeweils alle Entgeltgruppen von E 1 bis E 15 zuzüglich der Überleitungsgruppen E 15Ü und E 2Ü mit den Stufen 1 bis 6. Dazu liefern wir eine Lesehilfe, mit der Sie Ihre eigene Zeile finden, sowie die wichtigsten Unterschiede zwischen VKA und Bund, die Jahressonderzahlung 2026 und den Weg vom Tabellenwert zum Nettogehalt.

Das Wichtigste zur TVöD-Entgelttabelle 2026 im Überblick:

  • Gültigkeit: 1. Mai 2026 bis 31. März 2027; Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026.
  • Zwei Tabellen: VKA und Bund unterscheiden sich in den Entgeltgruppen E 9a bis E 9c sowie in den Überleitungsgruppen E 15Ü und E 2Ü – und minimal in E 1.
  • Spanne: von 2.534,55 Euro (E 1, Stufe 2, VKA) bis 9.197,81 Euro (E 15Ü, Stufe 6, VKA) brutto im Monat.
  • Jahressonderzahlung 2026: VKA einheitlich 85 Prozent eines Monatsgehalts; Bund 95, 90 oder 75 Prozent – je nach Entgeltgruppe.
  • Sonderfall Pflege: Pflegekräfte werden nach der eigenen P-Tabelle (P 5 bis P 16) vergütet, nicht nach dieser E-Tabelle.

Was zeigt die TVöD-Entgelttabelle 2026?

Die TVöD-Entgelttabelle ist die zentrale Anlage zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Sie weist jeder Entgeltgruppe (E 1 bis E 15) und jeder Erfahrungsstufe (1 bis 6) ein monatliches Brutto-Tabellenentgelt zu und gilt damit als verbindliche Gehaltstabelle für Tarifbeschäftigte bei Bund und Kommunen. Auch zahlreiche weitere öffentliche Einrichtungen – etwa Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung – orientieren sich an dieser Tabelle. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet oder sich dort bewirbt, findet in der TVöD-Entgelttabelle die Grundlage für die eigene Gehaltsplanung.

Grundlage der aktuellen Werte ist der Tarifabschluss vom 6. April 2025. Er sieht zwei Erhöhungsstufen vor: Zum 1. April 2025 stiegen die Entgelte um 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro pro Monat – dieser Mindestbetrag sorgte in den unteren Entgeltgruppen für überdurchschnittliche Einkommenszuwächse. Zum 1. Mai 2026 folgt die zweite Stufe mit plus 2,8 Prozent. Die Laufzeit beträgt 27 Monate; die Tabellen sind zum 31. März 2027 wieder kündbar, dann startet die nächste Tarifrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Auszubildende erhalten in beiden Stufen jeweils 75 Euro mehr.

Über die reinen Prozentwerte hinaus enthält der Abschluss weitere Verbesserungen: Ab 2027 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag, die Jahressonderzahlung steigt ab 2026, Teile davon lassen sich künftig in bis zu drei freie Tage umwandeln (Ausnahme: Pflegebereich), und die Schichtzulagen werden erhöht beziehungsweise ab 2027 dynamisiert. Neu ist zudem die Möglichkeit, die Wochenarbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen – mit Zuschlag und zeitlicher Begrenzung; regulär beträgt sie 39 Stunden (im Krankenhausbereich TVöD-K: 38,5 Stunden). Den vollständigen Vertragstext können Sie in der offiziellen Lesefassung des TVöD bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie als PDF beim Bundesinnenministerium nachlesen.

So finden Sie Ihre Zeile – Entgeltgruppe und Stufe bestimmen

Die Tabelle wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich, lässt sich aber in drei Schritten lesen:

  • Entgeltgruppe bestimmen: Ihre Entgeltgruppe ergibt sich aus der Eingruppierung Ihrer Tätigkeit – sie steht im Arbeitsvertrag und meist auch in der Stellenausschreibung (zum Beispiel „E 9b“). Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale des TVöD, nicht allein Ihr Abschluss oder Ihre Berufsbezeichnung.
  • Erfahrungsstufe bestimmen: Innerhalb der Gruppe richtet sich das Entgelt nach der Stufe. Neueinstellungen beginnen in der Regel in Stufe 1; einschlägige Berufserfahrung wird bei der Einstellung berücksichtigt und kann zu einer höheren Stufe führen. Nach der Fachkräfterichtlinie der VKA vom 10. November 2023 können Fachkräften zudem Stufen vorweg gewährt werden.
  • Wert ablesen: Suchen Sie die Zeile Ihrer Entgeltgruppe und die Spalte Ihrer Stufe – am Schnittpunkt steht Ihr monatliches Brutto-Tabellenentgelt. Beispiel: Entgeltgruppe E 9b, Stufe 3 ergibt nach der VKA-Tabelle 4.203,56 Euro brutto im Monat.

Für den weiteren Verlauf gelten feste Stufenlaufzeiten. Den Aufstieg erreichen Sie jeweils nach einer bestimmten Zeit in der aktuellen Stufe:

  • Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Bei Leistungen, die erheblich über oder unter dem Durchschnitt liegen, kann die Laufzeit verkürzt oder verlängert werden. Ein Sonderfall ist die Entgeltgruppe E 1: Sie kennt keine Stufe 1, Neueingestellte starten direkt in Stufe 2 – und die Stufenlaufzeit beträgt hier vier Jahre. Auch die Überleitungsgruppen E 15Ü und E 2Ü folgen einer abweichenden Stufenlogik; dazu mehr im Abschnitt zu den Unterschieden zwischen VKA und Bund.

TVöD-Entgelttabelle 2026: VKA (Kommunen)

Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Brutto-Tabellenentgelt im Geltungsbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Sie gilt für Tarifbeschäftigte in Städten, Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Betrieben – etwa für Verwaltungsangestellte und Ingenieure im Rathaus, Beschäftigte im Bauhof oder Fachkräfte in der Bücherei. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026.

TVöD-Entgelttabelle VKA 2026: Monatliches Bruttoentgelt in Euro (gültig 01.05.2026–31.03.2027)
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 15Ü7.149,937.901,078.612,709.087,169.197,81
E 155.827,866.208,966.634,057.214,397.811,378.204,11
E 145.298,275.643,356.094,016.594,127.151,577.551,78
E 134.901,115.279,325.709,876.177,316.727,387.025,87
E 124.415,704.850,915.359,505.923,826.586,006.900,18
E 114.269,644.669,925.046,035.454,106.012,566.326,77
E 104.124,534.438,164.794,695.181,375.611,955.753,35
E 9c4.010,724.290,504.594,764.922,615.275,055.527,70
E 9b3.779,844.039,014.203,564.690,554.979,115.313,37
E 9a3.658,613.877,944.097,674.586,774.697,434.979,97
E 83.486,403.697,293.843,363.992,404.153,504.230,97
E 73.294,983.537,943.682,693.828,763.969,054.045,24
E 63.240,303.440,253.580,463.719,223.855,503.926,20
E 53.124,083.318,043.449,053.587,783.716,703.783,33
E 42.994,173.190,453.355,143.457,663.560,173.620,20
E 32.953,133.164,203.215,573.332,993.421,103.501,81
E 2Ü2.787,523.028,303.116,513.234,123.314,923.433,49
E 22.767,542.975,323.027,123.101,043.263,523.433,49
E 12.534,552.568,832.611,692.651,642.754,50
TVöD-Entgelttabelle VKA 2026: Monatliches Bruttoentgelt in Euro (gültig 01.05.2026–31.03.2027)

Leere Felder bedeuten, dass die jeweilige Stufe in dieser Gruppe tariflich nicht vorgesehen ist: E 1 beginnt erst mit Stufe 2, und die Überleitungsgruppe E 15Ü kennt im VKA-Bereich keine Stufe 1. Alle Angaben verstehen sich als Monatswerte bei Vollzeit; bei Teilzeit wird das Entgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet, Zulagen kommen gegebenenfalls hinzu.

TVöD-Entgelttabelle 2026: Bund

Der Tarifabschluss 2025 gilt auch für die rund 132.000 Tarifbeschäftigten des Bundes – etwa in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundesanstalten. Ihre Tabelle weicht nur in den Entgeltgruppen E 9a bis E 9c, in den Überleitungsgruppen und minimal in E 1 von der VKA-Tabelle ab; alle übrigen Werte sind identisch.

TVöD-Entgelttabelle Bund 2026: Monatliches Bruttoentgelt in Euro (gültig 01.05.2026–31.03.2027)
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 15Ü7.062,927.814,118.525,729.000,159.110,86
E 155.827,866.208,966.634,057.214,397.811,378.204,11
E 145.298,275.643,356.094,016.594,127.151,577.551,78
E 134.901,115.279,325.709,876.177,316.727,387.025,87
E 124.415,704.850,915.359,505.923,826.586,006.900,18
E 114.269,644.669,925.046,035.454,106.012,566.326,77
E 104.124,534.438,164.794,695.181,375.611,955.753,35
E 9c3.978,294.249,974.589,094.958,595.359,195.487,80
E 9b3.833,503.956,174.267,034.608,134.983,575.297,75
E 9a3.691,523.917,373.981,074.196,354.590,804.746,88
E 83.486,403.697,293.843,363.992,404.153,504.230,97
E 73.294,983.537,943.682,693.828,763.969,054.045,24
E 63.240,303.440,253.580,463.719,223.855,503.926,20
E 53.124,083.318,043.449,053.587,783.716,703.783,33
E 42.994,173.190,453.355,143.457,663.560,173.620,20
E 32.953,133.164,203.215,573.332,993.421,103.501,81
E 2Ü2.787,523.028,303.116,513.234,123.314,923.375,24
E 22.767,542.975,323.027,123.101,043.263,523.433,49
E 12.543,552.568,832.611,692.651,642.754,50
TVöD-Entgelttabelle Bund 2026: Monatliches Bruttoentgelt in Euro (gültig 01.05.2026–31.03.2027)

Auffällig ist der Aufbau der Überleitungsgruppe E 15Ü beim Bund: Sie umfasst die Stufen 1 bis 5, eine Stufe 6 ist tariflich nicht vorgesehen. Auch hier gilt: Teilzeitbeschäftigte erhalten das Tabellenentgelt anteilig, und Zuschläge für Sonderformen der Arbeit wie Nacht- oder Sonntagsdienst werden zusätzlich gezahlt.

Infografik: TVöD-Entgelttabelle 2026 Bund Entgeltgruppe: E 15Ü | Stufe 1: 7.062,92 | Stufe 2: 7.814,11 | Stufe 3: 8.525,72 | Stufe 4...

Unterschiede zwischen TVöD Bund und VKA

Häufig heißt es, die beiden Tabellen unterschieden sich nur in den Entgeltgruppen E 9a bis E 9c. Das greift zu kurz: Auch die Überleitungsgruppen E 15Ü und E 2Ü weichen voneinander ab, und selbst in E 1 gibt es eine kleine Differenz. Im Einzelnen:

  • E 9a bis E 9c: Mal liegt der Bund über, mal unter dem VKA-Wert. Beispiele: In E 9a, Stufe 1 zahlt der Bund 3.691,52 Euro, die VKA 3.658,61 Euro; in E 9b, Stufe 4 liegen 4.690,55 Euro (VKA) gegenüber 4.608,13 Euro (Bund) – ein Unterschied von gut 82 Euro im Monat; in E 9c, Stufe 6 stehen 5.527,70 Euro (VKA) gegenüber 5.487,80 Euro (Bund).
  • E 15Ü: Beim Bund beginnt die Gruppe mit Stufe 1 bei 7.062,92 Euro und endet mit Stufe 5 bei 9.110,86 Euro. Im VKA-Bereich startet sie dagegen erst mit Stufe 2 (7.149,93 Euro) und reicht bis Stufe 6 mit 9.197,81 Euro.
  • E 2Ü: In den Stufen 1 bis 5 sind die Werte identisch; in Stufe 6 zahlt die VKA 3.433,49 Euro, der Bund 3.375,24 Euro.
  • E 1: In Stufe 2 liegt der Bund mit 2.543,55 Euro knapp über dem VKA-Wert von 2.534,55 Euro; die übrigen Stufen sind gleich.

Hintergrund der Ü-Gruppen: E 15Ü und E 2Ü sind Überleitungsgruppen, die aus der früheren Besitzstandsüberleitung aus dem BAT-System in den TVöD entstanden sind. Deshalb folgen sie einer eigenen Stufenstruktur und betreffen nur Beschäftigte, die aus diesen Überleitungsregelungen stammen. Neu eingestellte Beschäftigte werden regelmäßig in E 15 beziehungsweise E 2 eingruppiert. Praktisch heißt das: Prüfen Sie immer, ob Ihr Arbeitsvertrag auf die Bund- oder die VKA-Tabelle verweist, bevor Sie einen Wert ablesen – und achten Sie bei Ü-Gruppen besonders genau auf die richtige Quelle. Die Tabellenwerte der Entgeltgruppen E 2Ü und E 15Ü können Sie im Einigungspapier der Tarifrunde 2025 (PDF) nachlesen.

Sonderfall Pflege – die TVöD-P-Tabelle

Pflegekräfte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes finden ihr Entgelt nicht in der E-Tabelle: Für sie gilt eine eigene P-Tabelle mit den Entgeltgruppen P 5 bis P 16, die ebenfalls zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent gestiegen ist. Zwei Orientierungswerte: P 7 – die typische Gruppe für Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung – startet mit 3.510,30 Euro in Stufe 2 und erreicht 4.305,40 Euro in Stufe 6; die höchste Gruppe P 16 reicht bis 6.937,70 Euro. Auffällig ist der Stufenaufbau: Die Gruppen P 7 bis P 16 kennen keine Stufe 1, Neu- und Wiedereinsteiger beginnen dort in Stufe 2, und in P 7 sowie P 8 wird Stufe 3 grundsätzlich erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht; nur P 5 und P 6 starten in Stufe 1. Zudem ist der Pflegebereich von der neuen Möglichkeit ausgenommen, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage umzuwandeln – stattdessen erhält er höhere Zahlungen. Übrigens suchen auch Erzieher und Sozialarbeiter vergeblich in der E-Tabelle: Für den Sozial- und Erziehungsdienst existiert eine eigene S-Tabelle (S 2 bis S 18). Wie Klinikbetreiber außerhalb des öffentlichen Dienstes um Fachkräfte werben und sie langfristig binden, zeigt unser Beitrag zu Pflegekräften in den Sana Kliniken.

Jahressonderzahlung 2026

Die Jahressonderzahlung (JSZ) hat die früheren Leistungen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ersetzt. Sie umfasst kein volles 13. Monatsgehalt, sondern einen festgelegten Prozentsatz des Monatsentgelts und wird in der Regel mit dem Novembergehalt gezahlt. Ab 2026 gelten erhöhte Sätze, die sich zwischen VKA und Bund unterscheiden:

Jahressonderzahlung 2026 in Prozent eines Monatsgehalts
TarifbereichEntgeltgruppenProzentsatz
VKAalle Entgeltgruppen85 %
BundE 1 bis E 895 %
BundE 9 bis E 1290 %
BundE 13 bis E 1575 %
Jahressonderzahlung 2026 in Prozent eines Monatsgehalts

Beispielrechnung: Eine Fachkraft in E 9b, Stufe 3 (VKA) erhält 85 Prozent von 4.203,56 Euro, also rund 3.573,03 Euro zusätzlich zum Novembergehalt; beim Bund läge der Satz für dieselbe Gruppe bei 90 Prozent. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird die Sonderzahlung zeitanteilig gezahlt. Neu ab 2026 ist die Wahlmöglichkeit „Zeit statt Geld“: Beschäftigte können Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln – ausgenommen ist der Pflegebereich, der stattdessen höhere Zahlungen erhält. Ab 2027 kommt für alle Beschäftigten ein zusätzlicher Urlaubstag hinzu.

Vom Tabellenwert zum Netto – Beispielrechnung

Die Tabelle zeigt Brutto-Monatswerte. Was davon auf dem Konto ankommt, hängt von mehreren Faktoren ab: der Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträgen, der Kirchensteuerpflicht, der gewählten Krankenkasse und deren Zusatzbeitrag sowie den Pflichtabzügen für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Hinzu kommt im öffentlichen Dienst die betriebliche Zusatzversorgung (etwa über die VBL oder eine Zusatzversorgungskasse), die das Netto leicht mindert, dafür aber später eine Betriebsrente aufbaut.

So sieht die Rechnung für das Jahresbrutto aus, bevor Steuern und Abgänge greifen: Eine Fachkraft in E 9b, Stufe 3 (VKA) erzielt zwölf Monatsgehälter von je 4.203,56 Euro, zusammen 50.442,72 Euro. Mit der Jahressonderzahlung von rund 3.573,03 Euro steht ein Jahresbrutto von etwa 54.015,75 Euro. Zulagen – etwa die Fachkräftezulage in den Entgeltgruppen E 9a bis E 15 – sowie Zuschläge für Schicht-, Nacht- oder Sonntagsarbeit sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Ihr individuelles Nettogehalt ermitteln Sie am schnellsten mit dem TVöD-Rechner unserer Redaktion: Dort wählen Sie Entgeltgruppe und Stufe, tragen Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Krankenkasse ein und erhalten eine detaillierte Aufstellung aller Abzüge – inklusive der Auswirkungen von Teilzeit, Zeit-statt-Geld-Tagen und Zusatzversorgung.

Häufige Fragen zur TVöD-Entgelttabelle 2026

Was ist die TVöD-Entgelttabelle?

Die TVöD-Entgelttabelle ist die Gehaltstabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. Sie ordnet jeder Entgeltgruppe (E 1 bis E 15) und jeder Erfahrungsstufe (1 bis 6) ein monatliches Brutto-Tabellenentgelt zu und gilt für Tarifbeschäftigte von Bund und Kommunen. Die aktuelle Ausgabe ist vom 1. Mai 2026 bis 31. März 2027 gültig.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD Bund und VKA?

Die VKA-Tabelle gilt für kommunale Arbeitgeber, die Bund-Tabelle für Bundesbehörden und Bundesverwaltungen. Die Werte sind weitgehend identisch, weichen aber in den Entgeltgruppen E 9a bis E 9c, in den Überleitungsgruppen E 15Ü und E 2Ü sowie minimal in E 1 voneinander ab. Auch die Jahressonderzahlung fällt unterschiedlich aus: 85 Prozent für alle VKA-Gruppen, 75 bis 95 Prozent beim Bund.

Wann steige ich in die nächste Stufe auf?

Der reguläre Aufstieg erfolgt nach festen Laufzeiten: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, danach nach drei, vier und fünf Jahren in der jeweiligen Stufe. In E 1 beträgt die Laufzeit vier Jahre. Bei über- oder unterdurchschnittlichen Leistungen kann die Zeit verkürzt oder verlängert werden; bei einer Neueinstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt.

Gilt die TVöD-Entgelttabelle auch für Pflegekräfte?

Nein. Pflegekräfte werden nach der separaten P-Tabelle (P 5 bis P 16) vergütet, die ebenfalls zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent erhöht wurde. Auch für den Sozial- und Erziehungsdienst existiert eine eigene Tabelle (S 2 bis S 18).

Wie berechne ich mein Nettogehalt aus der Tabelle?

Lesen Sie zunächst Ihr Brutto am Schnittpunkt von Entgeltgruppe und Stufe ab. Das Netto hängt dann von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer, dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und den Sozialversicherungsabzügen ab. Am einfachsten nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, der diese Faktoren einzeln berücksichtigt.

Wann steigen die TVöD-Entgelte das nächste Mal?

Die aktuelle Tabelle gilt bis 31. März 2027; dann ist der Tarifvertrag wieder kündbar, und die nächste Tarifrunde beginnt. Eine weitere Erhöhung innerhalb der Laufzeit ist nicht vorgesehen – die zweite und letzte Stufe des Abschlusses vom April 2025 war die Anhebung um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Ab 2027 erhalten Beschäftigte zusätzlich einen weiteren Urlaubstag.