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Weiterbildung

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Warum Arbeitsschutz zum Personalthema wird

Berufswelt Journal Redaktion
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Warum Arbeitsschutz zum Personalthema wird
Unsplash

Der Fachkräftemangel zwingt Unternehmen, aktiv um gute Leute zu werben. Dabei beginnt Arbeitgeberattraktivität nicht beim Gehalt und schon gar nicht beim Obstkorb, sondern beim Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Wer die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder und Haftungsrisiken, sondern auch das Vertrauen der eigenen Belegschaft. Für Personalverantwortliche ist Arbeitssicherheit damit längst kein Randthema mehr, sondern Teil der Unternehmensführung und ein Hebel, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Warum Arbeitssicherheit zur Chefsache wird

Arbeitssicherheit ist in Deutschland keine freiwillige Zusatzleistung, sondern gesetzliche Pflicht. Grundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Es verpflichtet Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen; deren Aufgaben sind in § 6 ASiG festgelegt. Wie die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung konkret auszugestalten ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Auch die betriebsärztliche Betreuung gehört damit zur Pflicht Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit greifen ineinander.

Die Konsequenzen bei Vernachlässigung sind erheblich: Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen, bei Arbeitsunfällen drohen zivil- und strafrechtliche Haftung unter Umständen persönlich für Geschäftsführung und Führungskräfte. Hinzu kommen Ausfallzeiten, höhere Versicherungsbeiträge und ein Imageschaden, der sich in angespannten Arbeitsmärkten schnell auf die Bewerberzahlen auswirkt.

Umgekehrt gilt: Unternehmen mit sauber organisierter Arbeitsschutzstruktur schaffen Vertrauen und genau dieses Vertrauen zählt im Wettbewerb um Fachkräfte. Für viele Beschäftigte ist der Umgang mit Gefahren am Arbeitsplatz zudem ein konkretes Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers.

Wer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit braucht und was sie leistet

Die Bestellpflicht gilt grundsätzlich für jeden Arbeitgeber schon ab dem ersten Beschäftigten. Wie umfangreich die Betreuung ausfallen muss, hängt von der Zahl der Mitarbeitenden, der Branche und dem Gefährdungspotenzial ab. Die DGUV Vorschrift 2 definiert dafür Betreuungsmodelle und Einsatzzeiten, die von der regelmäßigen Grundbetreuung bis zur anlassbezogenen Betreuung reichen. Ein Handwerksbetrieb mit zwanzig Beschäftigten hat dabei andere Anforderungen als ein Produktionswerk mit mehreren hundert Mitarbeitenden.

Der Aufgabenkatalog der Fachkraft ist breit: Sie unterstützt Führungskräfte bei der Gefährdungsbeurteilung, berät bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung, hilft bei der Gestaltung sicherer Arbeitsabläufe und wirkt bei Unterweisungen mit.

Auch die Begehung von Betriebsstätten, die Auswertung von Beinaheunfällen und Unfallmeldungen sowie die Beratung zu Gesundheitsthemen gehören dazu. Ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Beschäftigten ist in der Regel zusätzlich ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden, der mindestens einmal im Quartal tagt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bereitet diese Sitzungen mit vor, begleitet sie und hilft bei der Umsetzung der Beschlüsse. Wichtig ist, dass die Bestellung schriftlich erfolgt und die Fachkraft die nötigen Befugnisse erhält nur so kann sie ihre Aufgaben wirksam erfüllen.

Interne Besetzung oder externe Betreuung eine Entscheidung mit Folgen

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die Pflicht zu erfüllen: die interne und die externe Lösung. Wer eine eigene Fachkraft im Unternehmen aufbauen will, muss eine geeignete Person finden, sie anerkannt ausbilden lassen etwa zur Sicherheitsfachkraft, zum Sicherheitsmeister oder zum Sicherheitsingenieur und ihr ausreichend Zeit sowie Befugnisse einräumen. Das schafft Nähe zum Betrieb und kurze Abstimmungswege, bindet aber dauerhaft Personalressourcen und verursacht laufende Kosten für Fortbildung. Für kleine und mittlere Unternehmen ist das häufig schwer darzustellen.

Die Alternative ist die externe sicherheitstechnische Betreuung: Ein spezialisierter Dienstleister übernimmt die Aufgaben der Fachkraft im vereinbarten Umfang dokumentiert, flexibel und ohne feste Personalkosten. Unternehmen, die keine eigene Fachkraft aufbauen möchten, können dafür auf erfahrene Anbieter zurückgreifen, etwa auf Fachkräfte Arbeitssicherheit in NRW wie die MSA+ GmbH aus Duisburg, die Betriebe unterschiedlicher Branchen nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 betreut, dabei auch betriebsärztliche Leistungen über Partner vermittelt und bei Unterweisungen etwa zur elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützt.

Entscheidend ist in jedem Fall, dass Betreuungsumfang und Einsatzzeiten zum Gefährdungspotenzial des Betriebs passen und die Zusammenarbeit schriftlich geregelt ist inklusive klarer Ansprechpartner und regelmäßiger Berichte.

Viele Betriebe kombinieren beide Modelle: Eine interne Kontaktperson koordiniert die Zusammenarbeit, während der externe Experte die fachliche Betreuung sicherstellt. Externe Fachkräfte arbeiten zudem branchenübergreifend und bringen Erfahrung aus vielen Unternehmen mit Risiken erkennen sie oft schneller als interne Kräfte, die im Tagesgeschäft betriebsblind werden können.

Arbeitssicherheit als Baustein für Employer Branding und Mitarbeiterbindung

Für Personalabteilungen hat das Thema eine zweite Ebene: Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein sichtbares Zeichen von Wertschätzung. Beschäftigte, die merken, dass ihr Arbeitgeber Gefährdungen ernst nimmt, funktionierende Schutzausrüstung bereitstellt und auf Anliegen reagiert, entwickeln mehr Vertrauen in die Führung.

Das wirkt sich auf Zufriedenheit, Krankenstand und Fluktuation aus. Umgekehrt kann schon ein einziger schwerer Arbeitsunfall das Arbeitgeberimage nachhaltig beschädigen auch auf Bewertungsportalen, die Jobsuchende vor der Bewerbung konsultieren. Auch die interne Kommunikation spielt eine Rolle: Regelmäßige Informationen zu Sicherheitsthemen signalisieren, dass der Arbeitgeber Verantwortung übernimmt.

In Befragungen zur Mitarbeiterbindung zählt das Gefühl, beim Arbeitgeber gut aufgehoben zu sein, regelmäßig zu den zentralen Faktoren. Im Wettbewerb um Fachkräfte lohnt es sich deshalb, Arbeitssicherheit nicht nur intern zu organisieren, sondern auch nach außen zu kommunizieren etwa in Stellenanzeigen, auf der Karriereseite oder im Onboarding. Wer seine Sicherheitskultur glaubwürdig lebt und sichtbar macht, gewinnt einen Vorteil im Employer Branding, ohne dafür große Budgets zu benötigen. Gerade in Branchen mit körperlicher Arbeit, vom Handwerk bis zur Logistik, kann das den Ausschlag geben, wenn sich ein Bewerber zwischen zwei Angeboten entscheidet.

Managementsysteme und Zertifizierung als nächster Schritt

Wer die Basis der sicherheitstechnischen Betreuung gelegt hat, kann den Arbeitsschutz systematisch weiterentwickeln. Die Norm DIN EN ISO 45001 beschreibt ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, das Prozesse, Verantwortlichkeiten und kontinuierliche Verbesserung festlegt.

Viele Unternehmen verknüpfen es mit weiteren Standards etwa der ISO 9001 für Qualitätsmanagement oder der ISO 14001 für Umweltmanagement. Im Bau- und Industriekontext kommen außerdem SCC-Zertifizierungen infrage, die insbesondere industrielle Auftraggeber häufig als Nachweis für sicheres Arbeiten verlangen. Integrierte Managementsysteme bündeln diese Anforderungen, vermeiden doppelte Strukturen und machen Audits effizienter ein Gewinn besonders für wachsende Unternehmen.

Bei der Vorbereitung solcher Zertifizierungen und der begleitenden Audits unterstützen spezialisierte Beratungsunternehmen. Die MSA+ GmbH begleitet Betriebe nach eigenen Angaben von der Einführung eines Managementsystems bis zur Zertifizierung und ergänzt das Angebot durch praxisnahe Schulungen von der Unterweisung für Führungskräfte über die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern bis zu Kursen für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Solche Qualifizierungen stärken nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Kompetenz der Belegschaft ein doppelter Gewinn für die Personalentwicklung.

Was Personalverantwortliche jetzt konkret tun sollten

Arbeitssicherheit lässt sich nicht einfach delegieren und dann vergessen sie braucht einen klaren Prozess. Mit vier Schritten lassen sich die wichtigsten Hausaufgaben in Ordnung bringen:

  • Bestandsaufnahme: Prüfen, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und ob der Betreuungsumfang zu Betriebsgröße und Branche passt.
  • Pflichten klären: Die Bestellung schriftlich dokumentieren, Aufgaben und Befugnisse festlegen und erforderliche Gremien wie den Arbeitsschutzausschuss einrichten.
  • Betreuungsmodell wählen: Abwägen, ob eine interne Lösung oder ein externer Dienstleister wirtschaftlicher und praktikabler ist und Angebote vergleichen.
  • Qualifizierung sichern: Schulungsbedarf ermitteln, Unterweisungen planen und feste Termine für Begehungen sowie Ausschusssitzungen festlegen.

Wer diese Punkte strukturiert angeht, erfüllt nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern investiert in ein Arbeitsumfeld, das Gesundheit schützt und Menschen bindet. Genau daraus entsteht der eigentliche Erfolgsfaktor: ein Unternehmen, in dem Beschäftigte sicher und gern arbeiten und das sie weiterempfehlen.