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Gehalts-Tools

Werkstudent Brutto Netto Rechner

Berechne in Sekunden dein Netto als Werkstudent – aus Stundenlohn und Wochenstunden oder direkt aus dem Monatsbrutto. Dank Werkstudentenprivileg zahlst du nur 9,3 % Rentenversicherung, keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.

Dein Netto als Werkstudent (pro Monat)

1.169,44 €

Brutto
1.300,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)
− 120,90 €
Lohnsteuer
− 9,66 €
KV / PV / AV
0,00 €

Jahresbrutto 15.600,00 € · Jahresnetto 14.033,25 € · dank Werkstudentenprivileg sparst du gegenüber einem normalen Arbeitnehmer 149,59 € Abgaben pro Monat

max. 20 Std./Woche – Werkstudentenprivileg erfüllt

Berechnung 2025 mit dem Werkstudentenprivileg: nur Rentenversicherung (9,3 %), keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Monatsbrutto aus Stundenlohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Ohne Gewähr.

So funktioniert der Werkstudenten-Rechner

Gib oben deinen Stundenlohn und deine Wochenstunden ein – oder wechsle auf Monatsbrutto, wenn du dein Gehalt direkt kennst. Wähle deine Steuerklasse (Standard ist Steuerklasse 1) und gib an, ob du kirchensteuer­pflichtig bist. Der Rechner ermittelt sofort dein monatliches Netto, den Abzug für die Rentenversicherung und – falls relevant – die Lohnsteuer. Außerdem siehst du, wie viel du dank des Werkstudentenprivilegs gegenüber einem normalen Arbeitnehmer sparst.

Werkstudentenprivileg: nur Rentenversicherung, keine KV, PV, AV

Als eingeschriebene:r Student:in profitierst du vom Werkstudentenprivileg: Vom Bruttolohn wird nur der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung in Höhe von 9,3 %abgezogen. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen komplett. Genau das macht der Rechner sichtbar – KV, PV und AV stehen im Ergebnis bei 0 €.

Formel: Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Netto = Brutto − 9,3 % Rentenversicherung − ggf. Lohnsteuer.

Die 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit

Damit das Werkstudentenprivileg gilt, darfst du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeitest du dauerhaft mehr, giltst du sozialversicherungsrechtlich als normale:r Arbeitnehmer:in und zahlst die vollen Sozialabgaben. In den Semesterferien sowie ausschließlich abends, nachts oder am Wochenende darfst du auch mehr als 20 Stunden arbeiten, ohne den Status zu verlieren. Der Rechner weist dich darauf hin, sobald du oberhalb der Grenze liegst.

Lohnsteuer und Steuererklärung für Werkstudenten

Lohnsteuer zahlst du erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 €) liegt. Viele Werkstudenten bleiben das ganze Jahr darunter und zahlen daher keine Lohnsteuer. Wird über das Jahr doch Lohnsteuer einbehalten, holst du sie dir in der Regel über die Steuererklärung zurück. Die Rentenversicherungsbeiträge bleiben davon unberührt.

Wann sich der Werkstudenten-Rechner lohnt

  • Vor der Jobzusage das tatsächliche Netto realistisch einschätzen
  • Stundenlohn und Wochenstunden so planen, dass die 20-Stunden-Grenze passt
  • Den Vorteil des Werkstudentenprivilegs gegenüber einem Minijob abwägen
  • Einkommen im Blick behalten (z. B. für Familienversicherung oder BAföG)

Häufige Fragen

Was besagt das Werkstudentenprivileg?

Das Werkstudentenprivileg befreit dich als eingeschriebene:r Student:in von den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Lediglich in die Rentenversicherung zahlst du deinen Arbeitnehmeranteil von 9,3 % ein. Dadurch bleibt von deinem Brutto deutlich mehr netto übrig als bei einem normalen Arbeitnehmer.

Wie viel netto bleibt vom Brutto als Werkstudent?

Vom Bruttolohn werden nur 9,3 % Rentenversicherung abgezogen – und ggf. Lohnsteuer, wenn dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Bei 1.000 € brutto im Monat (Steuerklasse 1) bleiben rund 907 € netto. KV, PV und AV entfallen komplett.

Gilt die 20-Stunden-Grenze auch in den Semesterferien?

In der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst entfällt das Werkstudentenprivileg. In den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) sowie abends, am Wochenende oder nachts darfst du auch mehr arbeiten, ohne den Status zu verlieren.

Ab welchem Einkommen muss ein Werkstudent Lohnsteuer zahlen?

Lohnsteuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2025: 12.096 €). Viele Werkstudenten bleiben darunter und zahlen daher keine oder nur wenig Lohnsteuer. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst du dir über die Steuererklärung zurück.

Muss ich mich als Werkstudent selbst krankenversichern?

Über den Werkstudentenjob bist du nicht krankenversichert. Bis 25 bist du in der Regel über die Familienversicherung deiner Eltern abgesichert; darüber hinaus brauchst du eine eigene (studentische) Krankenversicherung. Beiträge dafür zieht der Arbeitgeber nicht vom Lohn ab.

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