Renten-Tools
Rente Brutto Netto Rechner
Berechne in Sekunden, wie viel von deiner gesetzlichen Brutto-Rente netto übrig bleibt – nach Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuer auf den steuerpflichtigen Rentenanteil. Mit Besteuerungsanteil je nach Rentenbeginn, Stand 2025/2026.
Hälfte trägt der Rentner. Durchschnitt 2025 ≈ 2,5 %.
Deine Netto-Rente
1.302,71 € / Monat
- Brutto-Rente
- 1.500 €
- − Krankenvers.
- − 128,25 €
- − Pflegevers.
- − 63,00 €
- − Steuern
- − 6,04 €
Steuerpflichtiger Anteil: 83,5 % · Rentenfreibetrag pro Jahr 2.970 € · Netto pro Jahr 15.633 €
Vereinfachte Berechnung (Stand 2025/2026) auf Basis von §32a EStG, dem Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn sowie den KV-/PV-Sätzen der Rentner. Ohne weitere Einkünfte, ohne Werbungskosten über der Pauschale, ohne Splitting. Keine Steuer- oder Rechtsberatung – ohne Gewähr.
So funktioniert der Rente Brutto Netto Rechner
Gib deine monatliche Brutto-Rente und das Jahr deines Rentenbeginns ein. Aus dem Rentenbeginn ermittelt der Rechner automatisch deinen Besteuerungsanteil – also den Teil der Rente, der überhaupt versteuert werden muss. Wähle anschließend deine Kirchensteuer, den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und ob du kinderlos bist. Der Rechner zieht Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer ab und zeigt dir live deine Netto-Rente pro Monat und Jahr.
Besteuerungsanteil & Rentenfreibetrag
Seit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung wird nur ein Teil der Rente versteuert. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 % der Rente versteuern; der Anteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte und erreicht erst bei Rentenbeginn 2058 die vollen 100 %. Der nicht besteuerte Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben und bleibt lebenslang steuerfrei – auch wenn die Rente später durch Anpassungen steigt.
Sozialabgaben: Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Gesetzlich Rentenversicherte zahlen auf ihre Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung:
- Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte trägt die Deutsche Rentenversicherung.
- Pflegeversicherung: Den Beitrag tragen Rentner allein – es gibt keinen Zuschuss. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %.
Formel: So wird die Netto-Rente berechnet
Vereinfacht gilt: Netto-Rente = Brutto-Rente − KV − PV − Steuer. Die Steuer fällt nur auf den steuerpflichtigen Rentenanteil an. Von diesem werden die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen (KV/PV) und Pauschalen abgezogen; auf das Ergebnis wird der Einkommensteuertarif nach §32a EStG angewendet. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 €), fällt keine Steuer an.
Beispiel: 1.500 € Brutto-Rente bei Rentenbeginn 2025
Bei 1.500 € Brutto-Rente sind 83,5 % (15.030 € im Jahr) steuerpflichtig. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Pauschalen bleibt das zu versteuernde Einkommen meist unter dem Grundfreibetrag – es fällt dann keine Einkommensteuer an. Netto verbleiben rund 1.380 € im Monat. Höhere Renten oder zusätzliche Einkünfte (z. B. Betriebsrente) führen dagegen zu einer Steuerlast.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt von der Brutto-Rente?
Von der Brutto-Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sowie ggf. Einkommensteuer ab. Bei 1.500 € brutto bleiben je nach Rentenbeginn, Krankenkasse und Kirchensteuer meist rund 1.300–1.400 € netto. Der Rente Brutto Netto Rechner zeigt deinen individuellen Wert sofort an.
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil der Rente?
Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentenbeginn 2025 sind 83,5 % steuerpflichtig, 2024 waren es 83 %. Der Anteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte; erst ab Rentenbeginn 2058 ist die Rente zu 100 % steuerpflichtig. Der nicht besteuerte Teil bleibt als Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei.
Welche Sozialabgaben zahlen Rentner?
Gesetzlich Rentenversicherte zahlen auf ihre Rente 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (die zweite Hälfte trägt die Rentenversicherung). Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Rentner dagegen allein – kinderlose Rentner ab 23 zahlen zusätzlich 0,6 % Zuschlag.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (12.096 € für Alleinstehende, 24.192 € für Verheiratete, 2025), fällt in der Regel keine Steuer an. Übersteigt der steuerpflichtige Rentenanteil zusammen mit weiteren Einkünften diese Grenze, besteht meist eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Ist der Rente Brutto Netto Rechner verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine sorgfältige Annäherung auf Basis von §32a EStG und den Beitragssätzen 2025/2026, ohne weitere Einkünfte oder Splitting. Für eine verbindliche Berechnung sind das Finanzamt oder ein Steuerberater zuständig. Alle Angaben ohne Gewähr.
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