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Arbeitgeberkosten-Rechner
Wie viel kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich? Dieser Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber ermittelt aus dem Bruttogehalt die Arbeitgeber-Gesamtkosten inklusive aller Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung und der Umlagen U1/U2/U3 – mit Lohnnebenkosten in Prozent.
Arbeitgeber-Gesamtkosten (Arbeitgeberbrutto)
4.282 € / Monat
- Bruttogehalt
- 3.500 €
- AG-Anteile gesamt
- 782 €
- Lohnnebenkosten
- + 22,4 %
Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung
- Krankenversicherung (inkl. halber Zusatzbeitrag) (8,55 %)
- 299,25 €
- Pflegeversicherung (1,8 %)
- 63,00 €
- Rentenversicherung (9,3 %)
- 325,50 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
- 45,50 €
Umlagen
- Umlage U1 (Entgeltfortzahlung Krankheit) (1,1 %)
- 38,50 €
- Umlage U2 (Mutterschaft) (0,24 %)
- 8,40 €
- Umlage U3 (Insolvenzgeld) (0,06 %)
- 2,10 €
Berechnung auf Basis der SV-Sätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2025 (BBG KV/PV 5.513 €/Monat, BBG RV/AV 8.050 €/Monat). KV-Zusatzbeitrag, Umlagesätze (U1/U2) und die gesetzliche Unfallversicherung sind kassen- bzw. betriebsabhängig – hier werden Durchschnittswerte verwendet. Ohne Gewähr.
So funktioniert der Arbeitgeberkosten-Rechner
Gib das vereinbarte Bruttogehalt des Arbeitnehmers pro Monat ein. Der Rechner addiert die Arbeitgeber-Anteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie – optional – die Umlagen U1, U2 und U3. Das Ergebnis sind die Arbeitgeber-Gesamtkosten (auch „Arbeitgeberbrutto" genannt) und die Lohnnebenkosten als prozentualer Aufschlag auf das Brutto. Eine Lohnsteuer fällt hier nicht an – sie wird vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten und betrifft die Arbeitgeberkosten nicht.
Formel: So berechnen sich die Arbeitgeber-Gesamtkosten
Arbeitgeberbrutto = Bruttogehalt + Arbeitgeber-SV-Anteile + Umlagen (U1/U2/U3)
Beispiel: Bei 3.500 € brutto im Monat zahlt der Arbeitgeber zusätzlich rund 780 € Arbeitgeber-Anteile und Umlagen. Die Arbeitgeber-Gesamtkosten liegen damit bei etwa 4.280 € pro Monat – ein Aufschlag von rund 22 % auf das Bruttogehalt.
Arbeitgeber-Anteile & Umlagen 2025 im Überblick
- Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (~1,25 %)
- Pflegeversicherung: 1,8 % (Arbeitgeberanteil; in Sachsen 1,3 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Umlage U1: ~1,1 % (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
- Umlage U2: ~0,24 % (Mutterschaftsaufwendungen)
- Umlage U3: 0,06 % (Insolvenzgeldumlage)
Die Arbeitgeber-Anteile gelten nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 € pro Monat bei Kranken- und Pflegeversicherung, 8.050 € pro Monat bei Renten- und Arbeitslosenversicherung. Oberhalb dieser Grenzen steigen die absoluten Kosten nicht weiter, der prozentuale Aufschlag sinkt also bei sehr hohen Gehältern.
Warum die Arbeitgeberkosten höher sind als das Bruttogehalt
Neben dem Bruttogehalt tragen Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge (paritätische Finanzierung) plus die allein vom Arbeitgeber zu zahlenden Umlagen. Diese Lohnnebenkosten von rund 20 bis 22 % sind ein wichtiger Faktor bei der Personalplanung, Stellenkalkulation und bei Gehaltsverhandlungen. Nicht enthalten sind hier die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, branchenabhängig) sowie freiwillige Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge oder Sachbezüge.
Wann sich der Arbeitgeberkosten-Rechner lohnt
- Personalbudget und Gesamtkosten neuer Stellen realistisch kalkulieren
- Den echten Aufschlag auf das Bruttogehalt bei Gehaltsverhandlungen kennen
- Angebote für Festanstellung, Freelancer und Werkverträge vergleichen
- Lohnnebenkosten in der Buchhaltung und Liquiditätsplanung berücksichtigen
Brauchst du stattdessen das Netto des Arbeitnehmers oder den Stundenwert? Schau in unsere Rechner-Übersicht.
Häufige Fragen
Wie viel kostet ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wirklich?
Über das Bruttogehalt hinaus zahlt der Arbeitgeber die Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung sowie die Umlagen U1/U2/U3. Das macht zusammen rund 20 bis 22 % des Bruttos aus. Bei 3.500 € brutto im Monat liegen die Arbeitgeber-Gesamtkosten daher bei etwa 4.280 € pro Monat (inkl. Umlagen).
Was rechnet ein Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber?
Ein klassischer Brutto-Netto-Rechner zeigt das Netto des Arbeitnehmers. Die Arbeitgeber-Variante geht in die andere Richtung: Sie addiert zum Bruttogehalt die Arbeitgeber-Anteile und nennt die Arbeitgeber-Gesamtkosten (Arbeitgeberbrutto). Die Lohnsteuer trägt allein der Arbeitnehmer und ist deshalb nicht Teil der Arbeitgeberkosten.
Welche Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung gibt es 2025?
Der Arbeitgeber trägt paritätisch: Krankenversicherung 7,3 % plus den halben Zusatzbeitrag (~1,25 %), Pflegeversicherung 1,8 % (in Sachsen 1,3 %), Rentenversicherung 9,3 % und Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Die Anteile gelten bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Was sind die Umlagen U1, U2 und U3?
Die Umlage U1 (~1,1 %) finanziert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, U2 (~0,24 %) die Mutterschaftsleistungen und U3 – die Insolvenzgeldumlage (0,06 %) – sichert Löhne bei Insolvenz. U1 ist wahltarifabhängig, die Sätze variieren je nach Krankenkasse.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in Prozent?
Die Arbeitgeber-Lohnnebenkosten liegen 2025 bei rund 20 bis 22 % des Bruttogehalts, abhängig von Krankenkasse, Zusatzbeitrag, Umlagen und Bundesland. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinkt der prozentuale Anteil, weil die SV-Beiträge gedeckelt sind.
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