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Abfindungsrechner
Berechne in Sekunden, wie viel Steuer auf deine Abfindung anfällt und wie viel netto übrig bleibt – inklusive Fünftelregelung und der Ersparnis gegenüber der vollen Besteuerung.
Netto-Abfindung (nach Fünftelregelung)
37.323 €
- Abfindung brutto
- 60.000 €
- Steuer auf Abfindung
- 22.677 €
- Netto-Abfindung
- 37.323 €
- effektiver Steuersatz
- 37,8 %
Berechnung nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG, Grundtarif §32a, Stand 2025) auf Basis des zu versteuernden Einkommens. Annäherung ohne Steuerklassen-/Splitting-Effekte, Soli- und Kirchensteuer geschätzt. Ab 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch über die Lohnabrechnung berücksichtigt, sondern erst mit der Einkommensteuererklärung. Ohne Gewähr – ersetzt keine Steuerberatung.
So funktioniert der Abfindungsrechner
Gib oben die Höhe deiner Abfindung sowie dein zu versteuerndes Jahreseinkommen ohne Abfindung ein (also Gehalt und weitere Einkünfte abzüglich der relevanten Freibeträge). Optional wählst du deine Kirchensteuer. Der Rechner ermittelt daraus live die Steuer auf die Abfindung nach der Fünftelregelung, deine Netto-Abfindung und die Ersparnis gegenüber einer vollen, regulären Besteuerung.
Fünftelregelung: So wird die Abfindung besteuert
Eine Abfindung ist eine außerordentliche Einkunft und wird in voller Höhe besteuert. Damit der einmalige Betrag dich nicht durch die Steuerprogression übermäßig belastet, gibt es die Fünftelregelung nach § 34 EStG. Die Formel lautet:
Steuer = 5 × (ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE))
Dabei ist zvE dein zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung und ESt die Einkommensteuer nach dem Grundtarif (§ 32a EStG). Beispiel: Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen und 60.000 € Abfindung wird nicht der volle Betrag dem Spitzensteuersatz unterworfen – stattdessen wird die Mehrsteuer aus einem Fünftel berechnet und mit fünf multipliziert. Soli und Kirchensteuer kommen auf die so ermittelte Steuer hinzu.
Was sich ab 2025 geändert hat
Bis 2024 durfte der Arbeitgeber die Fünftelregelung bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Seit dem 1. Januar 2025 ist das nicht mehr möglich: Die Abfindung wird zunächst regulär versteuert. Die Steuerermäßigung der Fünftelregelung machst du erst über deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend und bekommst die zu viel gezahlte Steuer zurück. Der Rechner zeigt dir, mit welchem Vorteil du dabei rechnen kannst.
Fallen auf eine Abfindung Sozialabgaben an?
Auf eine echte Abfindung – also eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes – sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Weder Kranken-, Pflege-, Renten- noch Arbeitslosenversicherung werden fällig, weil es sich nicht um laufendes Arbeitsentgelt handelt. Steuerlich ist die Abfindung hingegen voll relevant. Achtung: Wird die Abfindung mit anderen Zahlungen (z. B. ausstehendem Lohn oder Urlaubsabgeltung) vermischt, kann die Steuerermäßigung entfallen.
Wann sich die Berechnung lohnt
- Vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag die echte Netto-Abfindung kennen
- Den Steuervorteil der Fünftelregelung gegenüber der vollen Besteuerung beziffern
- Abschätzen, wie sich ein niedriges Einkommen im Auszahlungsjahr (z. B. durch Jobwechsel) auf die Steuer auswirkt
- Die Steuererstattung über die Einkommensteuererklärung grob planen
Häufige Fragen
Wie wird die Steuer auf eine Abfindung berechnet?
Eine Abfindung ist als außerordentliche Einkunft voll steuerpflichtig, kann aber über die Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Dabei wird rechnerisch nur ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen addiert, die darauf entfallende Mehrsteuer ermittelt und anschließend mit fünf multipliziert. So wird die Steuerprogression abgemildert. Sozialabgaben fallen auf echte Abfindungen nicht an.
Was ist die Fünftelregelung bei der Abfindung?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) verteilt den Steuereffekt einer einmaligen Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre. Formel: Steuer = 5 × (Einkommensteuer auf zu versteuerndes Einkommen + ein Fünftel der Abfindung − Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung). Das senkt die Belastung vor allem dann spürbar, wenn das übrige Jahreseinkommen niedrig ist.
Wird die Fünftelregelung 2026 noch vom Arbeitgeber angewendet?
Nein. Seit dem 1. Januar 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr automatisch über die Lohnabrechnung anwenden. Die Abfindung wird zunächst regulär versteuert; die Steuerermäßigung holst du dir erst mit deiner Einkommensteuererklärung über das Finanzamt zurück. Der Rechner zeigt dir, mit welcher Entlastung du dabei rechnen kannst.
Wie viel Netto bleibt von einer Abfindung übrig?
Das hängt von der Höhe der Abfindung, deinem übrigen zu versteuernden Jahreseinkommen und der Kirchensteuer ab. Je niedriger dein sonstiges Einkommen im Auszahlungsjahr, desto mehr Netto bleibt – denn die Fünftelregelung wirkt dann am stärksten. Gib beide Werte oben ein, um deine Netto-Abfindung zu berechnen.
Fallen auf die Abfindung Sozialabgaben an?
Auf eine echte Abfindung, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an. Es handelt sich nicht um Arbeitsentgelt. Besteuert wird die Abfindung jedoch in voller Höhe – nur eben ermäßigt über die Fünftelregelung.
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